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Rückgruppierung

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Markus16:
Okay, danke für den Hinweis.
Wenn also einer um die Ecke kommt und sagt, dass ich ab morgen andere Tätigkeiten machen soll, muss ich nur sagen, dass ich damit nicht einverstanden bin ??? ?

Kaiser80:
Oh Sorry, sehe grad erst den Fehler...

--- Zitat von: Kaiser80 am 25.09.2020 07:03 ---
Ja, es bedarf zumindest deiner expliziten impliziten Zustimmung.


--- End quote ---

Es gilt das von spid Geschriebene! Einfach "ausüben" wird zur Eingruppierung und Vergütung nach 9c führen. Hüte dich!

Spid:

--- Zitat von: Markus16 am 25.09.2020 07:39 ---Okay, danke für den Hinweis.
Wenn also einer um die Ecke kommt und sagt, dass ich ab morgen andere Tätigkeiten machen soll, muss ich nur sagen, dass ich damit nicht einverstanden bin ??? ?

--- End quote ---

Aus Nachweisgründen bietet sich die Schriftform an. Zudem sollte entweder rechtlich dagegen vorgegangen oder die Einwendung beharrlich und regelmäßig wiederholt werden, um nicht durch fortgesetzte Ausführung doch zuzustimmen.

WasDennNun:

--- Zitat von: Markus16 am 25.09.2020 07:39 ---Okay, danke für den Hinweis.
Wenn also einer um die Ecke kommt und sagt, dass ich ab morgen andere Tätigkeiten machen soll, muss ich nur sagen, dass ich damit nicht einverstanden bin ??? ?

--- End quote ---
Nur wenn die Tätigkeiten zu eine Änderung der Eingruppierung führen würden.
Das wäre ja bei dir der Fall (was du überwiesen bekommst ist davon unabhängig, aber ohne Rechtsanspruch.

Markus16:
Danke für die Antworten.
Ich merk schon, dass das wieder ungemütlich wird.

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