Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion

Schwangerschaftsvorsorge während Arbeitszeit

<< < (4/5) > >>

Spid:
Das wäre nur dann der Fall, wenn die Arbeitsleistung im beschriebenen Umfang zwingend zu leisten wäre. Diese Prämisse widerspricht aber den Ausführungen der TE selbst.

WasDennNun:
Alles Richtig, aber wenn man da der AN*in  :o nicht entgegen kommt, wird sie schnell sich unwohl fühlen und an solchen Tagen AU sein, wegen des Stresses.

Spid:
Das mag sein. Man sieht sich aber öfters. Erst im Juni habe ich die interne Bewerbung eines AN ungelesen im Mülleimer entsorgt, weil er 2014 in engem Zusammenhang eines versagten Tages Freistellung drei Tage lang nach eigener Erklärung arbeitsunfähig erkrankt war. So jemand empfiehlt sich einfach nicht für eine höhere Position.

Wdd3:
Prinzipiell ist das richtig allerdings differenziere ich. Eine Schwangere wird von mit größt möglichen Respekt und Entgegenkommen behandelt. Aber das betrifft dann wieder den Schutz von Menschenleben und die damit zusammenhängenden Emotionen von denen du nichts verstehst.
Bessere Arbeitsplätze vergebe ich auch intern nur an geeignete AN. Der Betriebsrat besteht allerdings darauf das interne Bewerbungen bei gleicher Qualifikation berücksichtigt werden. Daher lasse ich solche Gespräche i.d.R von meinem Stellvertreter durchführen und  währenddessen schon mal die Absage versenden.
 

Isie:
Wenn ein Vorsorge-Arzttermin zu Minusstunden führt, die nur ausnahmsweise geduldet werden und umgehend nachgearbeitet werden müssen, ist m. E. die Situation gegeben, dass eine Freistellung von der Arbeit erfolgen muss. Es kann nicht sein, dass jemand mit einer festen Arbeitszeit die Freistellung bekommt und die Zeit nicht nacharbeiten muss und jemand mit Gleitzeit sie an einem anderen Tag nacharbeiten muss. Das Entscheidende ist für mich, dass die Zeit nicht am selben Tag nachgearbeitet werden kann.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version