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Schwangerschaftsvorsorge während Arbeitszeit

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JuSa:

--- Zitat von: Spid am 28.09.2020 15:31 ---Wenn es keine Verpflichtung zur Arbeitsleistung gibt, kann von dieser auch nicht freigestellt werden.

--- End quote ---

Es gibt theoretisch eine Verpflichtung zur Arbeitsleistung innerhalb der Rahmenarbeitszeit von 7 bis 18 Uhr (Fr 7 bis 15). Innerhalb dieser Zeit muss die AN 9/8,5/8/5 Stunden arbeiten (festgesetzte Sollarbeitszeit).
Was passiert, wenn aufgrund des notwendigen Arztbesuchs eben diese festgesetzte Sollarbeitszeit an diesem Tag nicht erbracht werden kann durch Überschreiten der Rahmenarbeitszeit? Nacharbeiten?

WasDennNun:

--- Zitat von: JuSa am 28.09.2020 15:54 ---
--- Zitat von: Spid am 28.09.2020 15:31 ---Wenn es keine Verpflichtung zur Arbeitsleistung gibt, kann von dieser auch nicht freigestellt werden.

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Es gibt theoretisch eine Verpflichtung zur Arbeitsleistung innerhalb der Rahmenarbeitszeit von 7 bis 18 Uhr (Fr 7 bis 15). Innerhalb dieser Zeit muss die AN 9/8,5/8/5 Stunden arbeiten (festgesetzte Sollarbeitszeit).
Was passiert, wenn aufgrund des notwendigen Arztbesuchs eben diese festgesetzte Sollarbeitszeit an diesem Tag nicht erbracht werden kann durch Überschreiten der Rahmenarbeitszeit? Nacharbeiten?

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Was passiert denn wenn er zu spät kommt und zu früh geht? Und deswegen sein Sollarbeitszeit nicht schafft? Bekommt er dann weniger Geld?

JuSa:

--- Zitat von: WasDennNun am 28.09.2020 16:03 ---
--- Zitat von: JuSa am 28.09.2020 15:54 ---
--- Zitat von: Spid am 28.09.2020 15:31 ---Wenn es keine Verpflichtung zur Arbeitsleistung gibt, kann von dieser auch nicht freigestellt werden.

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Es gibt theoretisch eine Verpflichtung zur Arbeitsleistung innerhalb der Rahmenarbeitszeit von 7 bis 18 Uhr (Fr 7 bis 15). Innerhalb dieser Zeit muss die AN 9/8,5/8/5 Stunden arbeiten (festgesetzte Sollarbeitszeit).
Was passiert, wenn aufgrund des notwendigen Arztbesuchs eben diese festgesetzte Sollarbeitszeit an diesem Tag nicht erbracht werden kann durch Überschreiten der Rahmenarbeitszeit? Nacharbeiten?

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Was passiert denn wenn er zu spät kommt und zu früh geht? Bekommt er dann weniger Geld?

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Das wird vom System nicht gezählt, es wird automatisch 7 bzw. 18 Uhr eingetragen. Beispiel: AN kommt um 6:30 Uhr und stempelt (elektronisch), dann wird vom System automatisch 7 Uhr Dienstbeginn gerechnet. Beim Ausstempeln genauso, es wird nur bis 18 Uhr berechnet, auch wenn man um 19 Uhr ausstempelt.

Spid:

--- Zitat von: JuSa am 28.09.2020 15:54 ---
--- Zitat von: Spid am 28.09.2020 15:31 ---Wenn es keine Verpflichtung zur Arbeitsleistung gibt, kann von dieser auch nicht freigestellt werden.

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Es gibt theoretisch eine Verpflichtung zur Arbeitsleistung innerhalb der Rahmenarbeitszeit von 7 bis 18 Uhr (Fr 7 bis 15). Innerhalb dieser Zeit muss die AN 9/8,5/8/5 Stunden arbeiten (festgesetzte Sollarbeitszeit).
Was passiert, wenn aufgrund des notwendigen Arztbesuchs eben diese festgesetzte Sollarbeitszeit an diesem Tag nicht erbracht werden kann durch Überschreiten der Rahmenarbeitszeit? Nacharbeiten?

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Im Beispiel trifft das doch überhaupt nicht zu, selbst wenn eine ausnahmslose Verpflichtung zur Erbringung der Sollarbeitszeit am jeweiligen Tag bestünde: Rahmenarbeitszeit 7-18, Arzttermin 08:15-09:00, Wegezeit ein Weg 45 Minuten; 07:00-07:30 und 09:45-18:00 sind 8,75 Stunden, mit der Zeit von 07:30-09:45 ist eine Pause gemacht worden.

WasDennNun:

--- Zitat von: JuSa am 28.09.2020 16:08 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 28.09.2020 16:03 ---
--- Zitat von: JuSa am 28.09.2020 15:54 ---
--- Zitat von: Spid am 28.09.2020 15:31 ---Wenn es keine Verpflichtung zur Arbeitsleistung gibt, kann von dieser auch nicht freigestellt werden.

--- End quote ---

Es gibt theoretisch eine Verpflichtung zur Arbeitsleistung innerhalb der Rahmenarbeitszeit von 7 bis 18 Uhr (Fr 7 bis 15). Innerhalb dieser Zeit muss die AN 9/8,5/8/5 Stunden arbeiten (festgesetzte Sollarbeitszeit).
Was passiert, wenn aufgrund des notwendigen Arztbesuchs eben diese festgesetzte Sollarbeitszeit an diesem Tag nicht erbracht werden kann durch Überschreiten der Rahmenarbeitszeit? Nacharbeiten?

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Was passiert denn wenn er zu spät kommt und zu früh geht? Bekommt er dann weniger Geld?

--- End quote ---

Das wird vom System nicht gezählt, es wird automatisch 7 bzw. 18 Uhr eingetragen. Beispiel: AN kommt um 6:30 Uhr und stempelt (elektronisch), dann wird vom System automatisch 7 Uhr Dienstbeginn gerechnet. Beim Ausstempeln genauso, es wird nur bis 18 Uhr berechnet, auch wenn man um 19 Uhr ausstempelt.

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Habe meine Frage zwischenzeitlich konkretisiert und du hast in die falsche Richtung gelesen: s.o.:
Was passiert denn wenn er zu spät kommt und zu früh geht? Und deswegen sein Sollarbeitszeit nicht schafft? Bekommt er dann weniger Geld?

Also die andere richtung:
Sollarbeitszeit 8h
kommt um 9:00 geht um 15:00

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