Autor Thema: Eingruppierung in Erfahrungsstufen  (Read 1524 times)

Bernd32

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Eingruppierung in Erfahrungsstufen
« am: 25.09.2020 17:26 »
Hat jemand Informationen darüber wie diese Entscheidung gefällt wird?
Beispielsweise die Zeit einer Ausbildung, die Zeit eines Studiums, die Zeit einer Werkstudententätigkeit, etc. pp.
Welche Zeiten werden wie angerechnet?

Spid

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Antw:Eingruppierung in Erfahrungsstufen
« Antwort #1 am: 25.09.2020 17:29 »
Findet auf das Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag Anwendung?

Bernd32

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Antw:Eingruppierung in Erfahrungsstufen
« Antwort #2 am: 25.09.2020 17:41 »
Ja. Der TVöD Bund.

Hatte es extra nicht im entsprechenden Unterforum gepostet, aber war irgendwie klar, dass auch das im Tarifvertrag behandelt wird.  ::)

Spid

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Antw:Eingruppierung in Erfahrungsstufen
« Antwort #3 am: 25.09.2020 17:53 »
Einschlägige Berufserfahrung ist gut ausgeurteilt und eröffnet einen direkten Anspruch auf Stufe 2 (1 Jahr) oder 2 (3 Jahre). Einschlägige Berufserfahrung ist eine solche, bei der die bisherige Tätigkeit nahezu unverändert fortgeführt wird. Es muß sich um eine Erwerbstätigkeit handeln. Sonstige Erfahrung in einer Erwerbstätigkeit kann berücksichtigt werden, sofern sie förderlich ist. Der AG hat einen weiten Ermessensspielraum, was er als förderlich erachtet. Die Förderlichkeit ist Voraussetzung, die entsprechenden Zeiten überhaupt zu berücksichtigen. Sie begründet aber keinen Anspruch. Ebenso kann die Stufe bei einem öffentlichen AG oder TVÖD-/TV-L/TV-H-Anwender übernommen werden. Der AG entscheidet, ob überhaupt und in welchem Umfang er die Kann-Regelung anwendet. Der Bewerber kann darüber also mit dem AG verhandeln. Wir wenden auch den TVÖD Bund an. Wer nicht verhandelt, bekommt nur das, worauf sie Anspruch hat. Wer verhandelt, kann auch das Maximum dessen erhalten, was aufgrund seiner Erwerbsbiographie möglich ist. Er muß es nur verlangen.

Bernd32

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Antw:Eingruppierung in Erfahrungsstufen
« Antwort #4 am: 25.09.2020 17:57 »
Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Sehr hilfreich!