Folgendes Problem:
Ich bin Kommunalbeamter in einer brandenburger kreisangehörigen Gemeinde. Mein unmittelbarer Dienstvorgesetzter ist der hauptamtliche Bürgermeister. Wenn ich eine Weisung bekomme, gegen die ich remonstrieren müsste, gibt es keinen nächsthöheren Vorgesetzten im Sinne des BeamtStG. An wen wende ich mich dann?
Gruß afo