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[BB]Remonstration gem. § 36 Beamtenstatusgesetz

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afo:
Folgendes Problem:
Ich bin Kommunalbeamter in einer brandenburger kreisangehörigen Gemeinde. Mein unmittelbarer Dienstvorgesetzter ist der hauptamtliche Bürgermeister.  Wenn ich eine Weisung bekomme, gegen  die ich remonstrieren müsste, gibt es keinen nächsthöheren Vorgesetzten im Sinne des BeamtStG. An wen wende ich mich dann?
Gruß afo

2strong:
In NRW ist das (ebenfalls) nicht geregelt. Der Städte- und Gemeindebund NRW führt dazu aus:

https://www.kommunen.nrw/informationen/mitteilungen/datenbank/detailansicht/dokument/dienstvorgesetzter-des-hauptamtlichen-buergermeisters.html

Ich vermute den Kreis als Kommunalaufsicht als zuständige Adressaten.

Hain:
Moin,

oberste Dienstvorgesetzte ist zumindest in Niedersachsen nicht der oder die Hauptverwaltungsbeamte, sondern die gewählte Gemeindevertretung.

Grüße
Hain

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