[BB]Remonstration gem. § 36 Beamtenstatusgesetz

Begonnen von afo, 26.09.2020 15:43

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afo

Folgendes Problem:
Ich bin Kommunalbeamter in einer brandenburger kreisangehörigen Gemeinde. Mein unmittelbarer Dienstvorgesetzter ist der hauptamtliche Bürgermeister.  Wenn ich eine Weisung bekomme, gegen  die ich remonstrieren müsste, gibt es keinen nächsthöheren Vorgesetzten im Sinne des BeamtStG. An wen wende ich mich dann?
Gruß afo

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In NRW ist das (ebenfalls) nicht geregelt. Der Städte- und Gemeindebund NRW führt dazu aus:

https://www.kommunen.nrw/informationen/mitteilungen/datenbank/detailansicht/dokument/dienstvorgesetzter-des-hauptamtlichen-buergermeisters.html

Ich vermute den Kreis als Kommunalaufsicht als zuständige Adressaten.

Hain

Moin,

oberste Dienstvorgesetzte ist zumindest in Niedersachsen nicht der oder die Hauptverwaltungsbeamte, sondern die gewählte Gemeindevertretung.

Grüße
Hain