Autor Thema: [NI] Lohnt sich Verbeamtung von EG10 nach A10  (Read 9819 times)

JMM

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Hallo,

ich w 40 verheiratet, 1 Kind bin zzt. in EG10 und möchte mich beruflich verändern. Es gibt keine Aufstiegsmöglichkeiten nach EG11 in der kommunalen Anstalt, wo ich angestellt bin. Nun gibt es einige Stellenausschreibungen einiger Kommunen nach A10. Hier überlege ich, mich zu bewerben. Aufstiegsmöglichkeiten nach A11 ff sind bei den Kommunen sehr viel größer.

Lohnt es sich in meinem Alter, mich verbeamten zu lassen? Ich habe zwei chronische Krankheiten, daher wird die PKV sicherlich hoch sein, ich kenne mich auf dem Gebiet nicht aus.

Was muss man im Hinblick auf Rente/Pension noch beachten?
« Last Edit: 29.09.2020 03:31 von Admin2 »

clarion

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Antw:Lohnt sich Verbeamtung von EG10 nach A10 (in Nds.)
« Antwort #1 am: 27.09.2020 16:57 »
Hallo,

ich habe mich mit knapp 40 Jahren verbamten lassen  (ich bin m und habe kein Kinder). Bei gravierenden Vorerkrankungen muss man die Öffnungungsktion der privaten PKVen in Anspruch nehmen. Der Risikozuschlag ist maximal auf 30% begrenzt. Ausschlüsse erfolgen nicht.

Ich würde schätzen, dass bei einer Beihilfebrechtigung von 50% etwa 320 € monatlich für deine PKV herauskommen könnte, Ggf. noch eine kleine zusätzliche Summe für das Kind.

Bruce Springsteen

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Antw:Lohnt sich Verbeamtung von EG10 nach A10 (in Nds.)
« Antwort #2 am: 28.09.2020 18:10 »
Ich bin Beamter geworden wegen der PENSION...  8)

Bastel

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Antw:[NI] Lohnt sich Verbeamtung von EG10 nach A10
« Antwort #3 am: 29.09.2020 06:24 »
Finanziell dürfte es sich lohnen, einfach mal ausrechnen. Kind und Frau bringen im Monat schon knappe 270€. Gibt es die 70% Beihilfe schon ab dem 1. Kind? Dann dürfte auch die PKV nicht so hoch ausfallen.

BStromberg

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Antw:Lohnt sich Verbeamtung von EG10 nach A10 (in Nds.)
« Antwort #4 am: 29.09.2020 06:33 »
Ich bin Beamter geworden wegen der PENSION...  8)

1.

Da werden wir (zumindest diejenigen, die unter 40 sind) aber noch alle mit den Öhrchen schlackern. Klar... die Versorgung im Alter wird gewiss höher ausfallen, als die gesetzliche Rente, aber von allen Grundprinzipien des Beamtenrechts ist die Höhe der Pension doch relativ schwach geschützt. Im Rahmen der Fortentwicklung wird es auch hier in den nächsten 2 Jahrzehnten gravierende Einschnitte geben.

Und dann schauen wir in die Röhre, weil betriebliche Altersvorsorge i.d.R. nicht abgeschlossen werden kann.

2. Wvl. (2040) ---> Taschentücher bereithalten
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WasDennNun

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Antw:Lohnt sich Verbeamtung von EG10 nach A10 (in Nds.)
« Antwort #5 am: 29.09.2020 07:10 »
Und dann schauen wir in die Röhre, weil betriebliche Altersvorsorge i.d.R. nicht abgeschlossen werden kann.
Aber doch steuerbegünstigte, oder?
Wird doch auch  von den Angestellten verlangt, dies zusätzlich zur betrieblichen zu tun.

BStromberg

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Antw:Lohnt sich Verbeamtung von EG10 nach A10 (in Nds.)
« Antwort #6 am: 29.09.2020 07:50 »
Und dann schauen wir in die Röhre, weil betriebliche Altersvorsorge i.d.R. nicht abgeschlossen werden kann.
Aber doch steuerbegünstigte, oder?
Wird doch auch  von den Angestellten verlangt, dies zusätzlich zur betrieblichen zu tun.

Thema Steuervergünstigung ist 'ne andere Baustelle.


Ich bin damals aus einer lfd. Betriebsaltersvorsorge die ich im Rahmen einer jahrelangen Nebenbeschäftigung im öD erworben habe, rausgeworfen worden, weil per Satzung zu einem Zeitpunkt x eine Anwartschaft auf Mindestversorgung/Pension bestand (Ausschlusskriterium; soweit, so korrekt).

Mit dem fiktiven Verweis auf eine potentielle Überversorgung im Alter hat man dann versucht, mich bei voller Rückwirkung aus dem Vertrag rauszuwerfen; meine Ansprüche sollten komplett verfallen. Nur mit arger Müh und Not konnte ich zumindest die bis dahin "erdienten Ansprüche" konservieren/einfrieren.

Habe die schriftliche Zusicherung des Arbeitgebers, dass die erdiente Betriebsrente bis zum Erreichen des Zeitpunkts der beamtenrechtlichen Mindestversorgung zumindest in dem Fall ausgezahlt wird, wenn ich später (aus welchen Gründen auch immer) nicht die volle Regelversorgung im Alter erhalten sollte... das kann man ja selbst beeinflussen  :D

Einfach 6 Monate früher in Pension und dann kompensatorisch die 21,83€ Betriebsrente auszahlen lassen. So der Plan. Ob ich aber überhaupt die dann gültige Regelaltersgrenze von 80 Jahren erreiche, steht auf einem anderen Blatt.

Aber ich merke, wir schweifen ab.

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JA, Verbeamtung lohnt sich, auch wenn die Pension nicht mehr DAS Argument an erster Stelle sein sollte.
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Feidl

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Antw:[NI] Lohnt sich Verbeamtung von EG10 nach A10
« Antwort #7 am: 29.09.2020 14:16 »
Also mal grob überschlagen, mit dem o.g. PKV Beitrag von 320, machst du von E10 nach A10 Verlust, selbst mit einem Kind. Bei A11 sieht es schon eher positiv aus, aber auch nur des Kindes wegen.

Beim Vergleich nicht auf die Monatswerte schauen, sondern die jährlichen Bezüge, um die Jahressonderzahlung nicht zu vergessen.

2strong

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Antw:[NI] Lohnt sich Verbeamtung von EG10 nach A10
« Antwort #8 am: 29.09.2020 18:34 »
Ach, das Paket der Verbeamtung geht doch deutlich über das Grundgehalt hinaus: PKV, unbegrenzte Lohnfortzahlung, bis zu gut 70% Versorgungsniveau.

stingmb

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Antw:Lohnt sich Verbeamtung von EG10 nach A10 (in Nds.)
« Antwort #9 am: 29.09.2020 19:58 »
Ich bin Beamter geworden wegen der PENSION...  8)

Ja, wer fiebert nicht darauf hin mit 65 dann evtl. paar Euro mehr in der Tasche zu haben ……...

Jebo11

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Antw:Lohnt sich Verbeamtung von EG10 nach A10 (in Nds.)
« Antwort #10 am: 29.09.2020 21:37 »
Ich bin Beamter geworden wegen der PENSION...  8)

Ja, wer fiebert nicht darauf hin mit 65 dann evtl. paar Euro mehr in der Tasche zu haben ……...

Pension mit 67, Rente schon mit 65 möglich. Sollte man ggf. bedenken...

2strong

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Antw:[NI] Lohnt sich Verbeamtung von EG10 nach A10
« Antwort #11 am: 30.09.2020 01:35 »
Mit hinreichend langer ruhegehaltsfähiger Dienstzeut geht die Beamte bereits mit Anfang 60 - abschlagsfrei.

TonyBox

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Antw:[NI] Lohnt sich Verbeamtung von EG10 nach A10
« Antwort #12 am: 30.09.2020 08:49 »
Hallo zusammen,

man kann nicht generell sagen, ob sich eine Verbeamtung lohnt. Dies hängt stark von den persönlichen Gegebenheiten ab.

Ich hatte mir das damals als Quereinsteiger sehr genau ausgerechnet. Dabei habe ich persönlich auch berücksichtigt, dass wenn meine Frau evtl. Arbeitssuchend wird und keine Arbeit findet. Dann müsste ich neben meiner KV auch die für meine Frau und Kinder tragen. D.h. pro Kind habe ich 50-75 gerechnet und für meine Frau 250-300.

Ist zum glück bis heute nicht vorgekommen und meine Kinder sind bei meiner Frau Familienversichert. Somit muss ich nur meine KV tragen.

Auch musst du später berücksichtigen, dass wenn du z.B. einen Anspruch aus der VBL (Betriebliche Rente des Öff.Dienst) hast diese an der Pension angerechnet wird. Gleiches gild für die gesetzliche RV.
Es werden je nach Bundesland unterschiedliche Zeiten für Studium und vordienstzeiten für die Pensionshöhe angerechnet. Ausgehend von 71,35%, die man maximal erreichen kann erwirbt man 71,35 : 40 Jahre = 1,78375% pro Jahr als Beamter. Nach 5 Jahren hat man in der Regel einen Anspruch auf die Mindestrente.
Ausgehnd vom einstiegsalter bei dir hättest du nonch 67-40 = 27 Jahre X 1,78375% = 48,16%. Somit könntest du glück haben, dass von der GRV nichts angerechnet wird, da nur ein übersteigender Anteil angerechnet (bei der Pension gekürzt wird).

Was man auch berücksichtigen sollte ist, dass man zum Amtsarzt muss und dieser muss einen positive Zukunftsprognose geben (was er in der Regel auch macht, wenn man nicht grade schwerst Krank ist). Einmal für den Beamten auf Probe (i.d.R. 3 Jahre aber mindestens 1 Jahr, Vorzeiten können angerechnet werden) und dann noch einmal für die Verbeamtung auf Lebenszeit.

VG

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Antw:[NI] Lohnt sich Verbeamtung von EG10 nach A10
« Antwort #13 am: 30.09.2020 10:25 »
Dabei habe ich persönlich auch berücksichtigt, dass wenn meine Frau evtl. Arbeitssuchend wird und keine Arbeit findet. Dann müsste ich neben meiner KV auch die für meine Frau und Kinder tragen. D.h. pro Kind habe ich 50-75 gerechnet und für meine Frau 250-300.
Deine ggf. arbeitslose Gattin bliebe in der GKV versichert. Eine Notwendigkeit, sie privat zu versichern, besteht nicht. Und die Beiträge für die PKV der Kinder lassen sich aus den Kinderzuschlägen finanzieren, die Beamte erhalten.

Auch musst du später berücksichtigen, dass wenn du z.B. einen Anspruch aus der VBL (Betriebliche Rente des Öff.Dienst) hast diese an der Pension angerechnet wird. Gleiches gild für die gesetzliche RV.
Was kein Nachteil ist, sondern ein Privileg, da die Verrechnung ja nur dann eintritt, wenn man ein Versorgungsniveau erreicht, dass man als Tarifkraft nicht hätte erreichen können.

Ausgehnd vom einstiegsalter bei dir hättest du nonch 67-40 = 27 Jahre X 1,78375% = 48,16%.
Zzgl. zwei bis drei Jahre berücksichtigungsfähige Studienzeiten, zzgl. Wehrdienst, zzgl. berücksichtigungsfähige Zeiten als Angestellter im ö. D., zzgl. ggf. sonstiger berücksichtigungsfähiger Zeiten ..

Somit könntest du glück haben, dass von der GRV nichts angerechnet wird, da nur ein übersteigender Anteil angerechnet (bei der Pension gekürzt wird).
Es geht doch nicht um die Vermeidung von evtl. Verrechnungsanteilen sondern um das Erreichen eines möglichst hohen Gesamtversorgungsniveaus?!

Landsknecht

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Antw:[NI] Lohnt sich Verbeamtung von EG10 nach A10
« Antwort #14 am: 30.09.2020 11:47 »
Mit hinreichend langer ruhegehaltsfähiger Dienstzeut geht die Beamte bereits mit Anfang 60 - abschlagsfrei.

Entschuldigung, so ein Schmarren oder habe ich die Ironie nicht verstanden ::):

Regelaltersgrenzen für Beamte der Länder z. B.
Bundesland
Regelaltersgrenze
Baden-Württemberg
Regelaltersgrenze 67 Jahre (§ 36 Abs. 1 LBG BW i. V. m. Art. 62 § 3 Abs. 1 DRG)

65 Jahre für vor 1947 Geborene. Schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze der beim Bund abgebildeten Tabelle (s. o.). (Art. 62 § 3 Abs. 2 DRG)

Verlängerung der Dienstzeit höchstens bis zum vollendeten 70. Lebensjahr. (§ 39 LBG BW) Eintritt in den Ruhestand auf Antrag frühestens ab dem vollendeten 63. Lebensjahr. (§ 40 Abs. 1 LBG BW)
Bayern
Regelaltersgrenze 67 Jahre (Art. 62 i. V. m. Art. 143 Abs. 1 S. 1 u. 2 BayBG)

65 Jahre für vor 1947 Geborene. Schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze gemäß der beim Bund abgebildeten Tabelle (s. o.)

Verlängerung der Dienstzeit um höchstens 3 Jahre (Art. 63 BayBG)

Eintritt in den Ruhestand auf Antrag frühestens ab dem vollendeten 64. Lebensjahr (Art. 64 BayBG)

In Bayer z. B. noch Abzug von 10 % bei Antragsruhestand mit 64. Sieht in allen anderen Ländern und Bund ganz ähnlich aus.
« Last Edit: 30.09.2020 11:54 von Landsknecht »