@TonyBox
Dass Deine Frau keinen ALG 2-Regelsatz, keine KDU etc. erhält, wenn Du berufstätig bist, kann ich nachvollziehen. Aber fällt sie dann auch aus der Sozialversicherung hinaus? Ich war bislang der Auffassung, dass die Beiträge dazu (praktisch ist das in diesem Fall ja auf die GKV beschränkt) weiterhin übernommen werden - es sei denn, Deine Frau würde erklären, dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung zu stehen oder dies tatsächlich nicht tun.