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Umfassende Fachkenntnisse
Mask:
Hallo und guten Abend zusammen,
kann evtl. jemand ein paar Urteile posten die sich ein Anfänger in Eingruppierungsfragen zum Thema umfassende Fachkenntnisse ansehen sollte ?
Steigerung der FK nach Tiefe und Breite ist soweit klar, Beispiele wann und wo das ein ArbG bejaht (oder abgelehnt hat) wären super.
Vielen Dank
Spid:
Für das Merkmal kann die jahrzehntelange Rechtsprechung zum Merkmal „gründliche, umfassende Fachkenntnisse“ herangezogen werden.
BATKFMaui:
--- Zitat von: Mask am 27.09.2020 22:15 ---Hallo und guten Abend zusammen,
kann evtl. jemand ein paar Urteile posten die sich ein Anfänger in Eingruppierungsfragen zum Thema umfassende Fachkenntnisse ansehen sollte ?
Steigerung der FK nach Tiefe und Breite ist soweit klar, Beispiele wann und wo das ein ArbG bejaht (oder abgelehnt hat) wären super.
Vielen Dank
--- End quote ---
Morgen früh kann ich Ihnen zw. 10.30 - 11.00 Uhr das deutsche Strafrecht zur voll umfänglichen Kenntnis nahe bringen!
Grüße!
Mask:
Spid, vielen Dank.
Batkfmaui was das Strafrecht damit zu tun hat, verstehe ich nicht
Mask:
Okay hab mich mal ein wenig eingelesen. Ich verstehe es so, dass es hier nicht nur auf die einzelnen Arbeitsvorgänge ankommt, sondern auch eine Gesamtbetrachtung notwendig ist, oder platt gesagt:
Ein AV mit 51 % der umfassende FK benötigt (in Breite und Tiefe ggü. der 9a gesteigerte Fachkenntnisse) ergibt EG 9b.
Drei AVs die jeweils zusätzliche Fachkenntnisse benötigen und zusammen 51 % ergeben, ergeben ebenfalls eine 9b.
Verstehe ich das richtig ?
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