Autor Thema: Unterschrift und Siegel auf Wahlschein  (Read 1743 times)

nochance

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Unterschrift und Siegel auf Wahlschein
« am: 28.09.2020 12:13 »
Hallo,

muss ein ausgegebener gedruckter Wahlschein unterschrieben sein und muss ein Siegel drauf sein? Falls ja, welches? Gibt da wohl mehrere (große) Siegel.

Ist das irgendwo schriftlich vorgeschrieben?

Danke.

HG

FGL

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Antw:Unterschrift und Siegel auf Wahlschein
« Antwort #1 am: 28.09.2020 13:06 »
Was für eine Wahl und welches Bundesland?

nochance

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Antw:Unterschrift und Siegel auf Wahlschein
« Antwort #2 am: 28.09.2020 14:01 »
Hessen. Kommunalwahl.

FGL

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Antw:Unterschrift und Siegel auf Wahlschein
« Antwort #3 am: 28.09.2020 14:19 »
Alright. § 44 Hess. KWG schweigt sich zu diesem Thema aus. Aber: Nach § 68 Hess. KWG hat das zuständige Ministerium eine Kommunalwahlordnung zu erlassen, zu deren Mindestinhalt u.a. "die Voraussetzungen für die Erteilung von Wahlscheinen, deren Ausstellung, über den Einspruch und die Beschwerde gegen die Versagung von Wahlscheinen" gehört.

§ 18 Abs. 2 KWO besagt:

(2) Der Wahlschein muss den Namen des mit der Erteilung beauftragten Beschäftigten enthalten und mit dem Dienstsiegel versehen sein. Der Name des Beschäftigten und das Dienstsiegel können eingedruckt werden; wird der Wahlschein nicht mit Hilfe automatisierter Einrichtungen erstellt, muss er von dem Beschäftigten eigenhändig unterschrieben werden.

Die Antwort auf Deine Frage lautet also: Der Wahlschein muss eine eigenhändige Unterschrift enthalten, wenn er nicht mit Hilfe automatisierter Einrichtungen erstellt wurde. Es ist das Dienstsiegel vorgeschrieben.

nochance

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Antw:Unterschrift und Siegel auf Wahlschein
« Antwort #4 am: 28.09.2020 14:40 »
Dankeschön.

Ich muss aber nochmal nachfragen. ;-) Wenn der Wahlschein also im Einwohnermeldeamt ausgedruckt wird, muss er unterschrieben werden, weil es nicht von einer automatisierten Einrichtung gedruckt wurde, was wohl dann der Fall wäre, wenn eine extene Einrichtung mit einem automatisierten (Massen-)druck beauftragt worden wäre?

Und welches Dienstsiegel MUSS benutzt werden? Ich kann mich erinnern, dass es verschieden große Dienstsiegel gibt. Ein großes für Schreiben, Verfügungen ..., ein kleines für die Adressänderungsaufkleber bei Persos ..., ein mittleres für Adressänderungen im Reisepass ...

FGL

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Antw:Unterschrift und Siegel auf Wahlschein
« Antwort #5 am: 28.09.2020 15:52 »
Ich muss aber nochmal nachfragen. ;-) Wenn der Wahlschein also im Einwohnermeldeamt ausgedruckt wird, muss er unterschrieben werden, weil es nicht von einer automatisierten Einrichtung gedruckt wurde, was wohl dann der Fall wäre, wenn eine extene Einrichtung mit einem automatisierten (Massen-)druck beauftragt worden wäre?
Auch dann kann er mit Hilfe einer automatischen Einrichtung erlassen worden sein, etwa wenn alle Wahlscheine mittels Serienbrief gedruckt und keine manuellen Änderungen mehr vorgenommen werden.

Und welches Dienstsiegel MUSS benutzt werden?
Dafür gibt es keine Vorgabe. Jede Größe erfüllt die Voraussetzungen.

D-x

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Antw:Unterschrift und Siegel auf Wahlschein
« Antwort #6 am: 28.09.2020 15:56 »
(Eine) Moderne Software für das Einwohnermeldewesen hat sogar eine extra dafür vorgesehene Einstellung, eine Grafik des Dienstsiegels "Formulargrafik" zu hinterlegen, welche ausschließlich dafür genutzt wird, es auf Wahlscheine zu drucken. Diese Software wird soweit mir bekannt im überwiegenden Teil Hessens eingesetzt.