Autor Thema: Stufenmitnahme VKA  (Read 5268 times)

schieferhammeR

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Stufenmitnahme VKA
« am: 28.09.2020 16:35 »
Hallo,

Ich habe nach 12 Jahren den Arbeitgeber gewechselt, und übe die gleiche Tätigkeit aus. Bin auf dem Bauhof beschäftigt. E4 Stufe 5 beim alten AG. Neuer AG E4 Stufe 3.
Habe ich nach 12 Jahren und gleicher Tätigleit nicht Anspruch auf die gleiche Stufe?

Danke für eure Antworten.

Spid

  • Gast
Antw:Stufenmitnahme VKA
« Antwort #1 am: 28.09.2020 16:40 »
Nein.

Saggse

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 211
Antw:Stufenmitnahme VKA
« Antwort #2 am: 28.09.2020 16:41 »
Habe ich nach 12 Jahren und gleicher Tätigleit nicht Anspruch auf die gleiche Stufe?
Nein, bei mindestens drei Jahren einschlägiger Berufserfahrung besteht Anspruch auf eine Einstellung in Stufe 3. Alles darüber hinaus kann angerechnet werden - ein Anspruch besteht aber nicht.

schieferhammeR

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Antw:Stufenmitnahme VKA
« Antwort #3 am: 28.09.2020 16:44 »
vielen Dank!

Mosati2019

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 44
Antw:Stufenmitnahme VKA
« Antwort #4 am: 28.09.2020 22:40 »
Da würde ich an deiner Stelle verhandeln  8) vielleicht kannst du zumindest nach der Probezeit von Stufe 3 im Stufe 4 wechseln? Je nachdem wie schwer es war die Stelle zu besetzen gibt es möglicherweise doch noch Verhandlungsspielraum?

Insider2

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 225
Antw:Stufenmitnahme VKA
« Antwort #5 am: 29.09.2020 14:23 »
Da würde ich an deiner Stelle verhandeln  8) vielleicht kannst du zumindest nach der Probezeit von Stufe 3 im Stufe 4 wechseln? Je nachdem wie schwer es war die Stelle zu besetzen gibt es möglicherweise doch noch Verhandlungsspielraum?

Schwachsinn, entweder man "verhandelt" (also kann-Regelung über die Stufe 3 hinaus) vor Unterzeichnung des Vertrages oder nicht. Festgesetz wird die Stufe bei Neueinstellung und nicht mittendrin.

Schokobon

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 754
Antw:Stufenmitnahme VKA
« Antwort #6 am: 29.09.2020 14:30 »
Zitat
(2) [...] 3Unabhängig davon kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbe-darfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist.

Was spricht angesichts der tariflichen Regelung nun gegen @Mosati2019's Vorschlag?

Spid

  • Gast
Antw:Stufenmitnahme VKA
« Antwort #7 am: 29.09.2020 14:34 »
Es gibt keinen zu deckenden Personalbedarf, die Stelle ist ja mit dem TE besetzt.

Schokobon

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 754
Antw:Stufenmitnahme VKA
« Antwort #8 am: 29.09.2020 14:46 »
Zitat
(2a) Bei Einstellung von Beschäftigten in unmittelbarem Anschluss an ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst (§ 34 Abs. 3 Satz 3 und 4) oder zu einem Arbeitgeber, der einen dem TVöD vergleichbaren Tarifvertrag anwendet, kann die in dem vorhergehenden Arbeitsverhältnis erworbene Stufe bei der Stufenzuordnung ganz oder teilweise berücksichtigt werden

Was spricht angesichts der tariflichen Regelung nun gegen @Mosati2019's Vorschlag?
 ;D


Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,389
Antw:Stufenmitnahme VKA
« Antwort #9 am: 29.09.2020 14:59 »
Dumm gelaufen. Sowas klärt man doch im vorhinein.

Spid

  • Gast
Antw:Stufenmitnahme VKA
« Antwort #10 am: 29.09.2020 15:12 »
Zitat
(2a) Bei Einstellung von Beschäftigten in unmittelbarem Anschluss an ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst (§ 34 Abs. 3 Satz 3 und 4) oder zu einem Arbeitgeber, der einen dem TVöD vergleichbaren Tarifvertrag anwendet, kann die in dem vorhergehenden Arbeitsverhältnis erworbene Stufe bei der Stufenzuordnung ganz oder teilweise berücksichtigt werden

Was spricht angesichts der tariflichen Regelung nun gegen @Mosati2019's Vorschlag?
 ;D

Der Umstand, daß es nicht mehr "bei Einstellung" erfolgt. Bei der Ermessensausübung nach §16 Abs. 2 Satz 3 kann man sicherlich im Nachhinein argumentieren, man habe sich bei der Förderlichkeit geirrt - dann steht aber der fehlende Personaldeckungsbedarf entgegen. Hier hingegen kann es ja keinen Irrtum geben, auf dem die Ermessensausübung beruhte.

LOBeshmyne

  • Gast
Antw:Stufenmitnahme VKA
« Antwort #11 am: 01.10.2020 10:18 »
Beim Lesen hier hat man immer das Gefühl von einer juristischen Theoriewelt, die scheinbar kaum eine Kommune in der Praxis umsetzt. Gefühlt macht jede Kommune alles falsch. Ist es wirklich so schlimm?

Mein Arbeitgeber (vierstellige Beschäftigtenzahl) hat die Stufenzuordnung bei Neueinstellung schon in mehreren mir persönlich bekannten Fällen problemlos nachverhandelt.

Man kann es also zumindest mal anfragen. Manchmal kann die juristisch unrichtige Praxis ja auch zum Vorteil werden.

Spid

  • Gast
Antw:Stufenmitnahme VKA
« Antwort #12 am: 01.10.2020 10:20 »
Ja.

Schokobon

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 754
Antw:Stufenmitnahme VKA
« Antwort #13 am: 01.10.2020 10:22 »
Stufe nachverhandeln ist bei meinem AG auch gängige Praxis. Habe ich damals auch erst 2 Monate nach Antritt der neuen Stelle gemacht. Erfolgreich.

Saggse

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 211
Antw:Stufenmitnahme VKA
« Antwort #14 am: 01.10.2020 16:35 »
Beim Lesen hier hat man immer das Gefühl von einer juristischen Theoriewelt, die scheinbar kaum eine Kommune in der Praxis umsetzt. Gefühlt macht jede Kommune alles falsch. Ist es wirklich so schlimm?
Was man hier so liest, ist teilweise tatsächlich haarsträubend, also ja. Wenn es genau einen "Soll-Zustand" in Form einer "juristischen Theoriewelt" gibt, aber 10.000 davon abweichende Ist-Zustände, die keine Sau im Detail kennt, dann hat man gar keine andere Wahl, als auf diesen einen Soll-Zustand als Maßstab für eine Diskussion zu nehmen. Was denn sonst?