Stufenmitnahme VKA

Begonnen von schieferhammeR, 28.09.2020 16:35

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

schieferhammeR

Hallo,

Ich habe nach 12 Jahren den Arbeitgeber gewechselt, und übe die gleiche Tätigkeit aus. Bin auf dem Bauhof beschäftigt. E4 Stufe 5 beim alten AG. Neuer AG E4 Stufe 3.
Habe ich nach 12 Jahren und gleicher Tätigleit nicht Anspruch auf die gleiche Stufe?

Danke für eure Antworten.

Spid


Saggse

Zitat von: schieferhammeR in 28.09.2020 16:35
Habe ich nach 12 Jahren und gleicher Tätigleit nicht Anspruch auf die gleiche Stufe?
Nein, bei mindestens drei Jahren einschlägiger Berufserfahrung besteht Anspruch auf eine Einstellung in Stufe 3. Alles darüber hinaus kann angerechnet werden - ein Anspruch besteht aber nicht.

schieferhammeR


Mosati2019

Da würde ich an deiner Stelle verhandeln  8) vielleicht kannst du zumindest nach der Probezeit von Stufe 3 im Stufe 4 wechseln? Je nachdem wie schwer es war die Stelle zu besetzen gibt es möglicherweise doch noch Verhandlungsspielraum?

Insider2

Zitat von: Mosati2019 in 28.09.2020 22:40
Da würde ich an deiner Stelle verhandeln  8) vielleicht kannst du zumindest nach der Probezeit von Stufe 3 im Stufe 4 wechseln? Je nachdem wie schwer es war die Stelle zu besetzen gibt es möglicherweise doch noch Verhandlungsspielraum?

Schwachsinn, entweder man "verhandelt" (also kann-Regelung über die Stufe 3 hinaus) vor Unterzeichnung des Vertrages oder nicht. Festgesetz wird die Stufe bei Neueinstellung und nicht mittendrin.

Schokobon

Zitat(2) [...] 3Unabhängig davon kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbe-darfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist.

Was spricht angesichts der tariflichen Regelung nun gegen @Mosati2019's Vorschlag?

Spid

Es gibt keinen zu deckenden Personalbedarf, die Stelle ist ja mit dem TE besetzt.

Schokobon

Zitat(2a) Bei Einstellung von Beschäftigten in unmittelbarem Anschluss an ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst (§ 34 Abs. 3 Satz 3 und 4) oder zu einem Arbeitgeber, der einen dem TVöD vergleichbaren Tarifvertrag anwendet, kann die in dem vorhergehenden Arbeitsverhältnis erworbene Stufe bei der Stufenzuordnung ganz oder teilweise berücksichtigt werden

Was spricht angesichts der tariflichen Regelung nun gegen @Mosati2019's Vorschlag?
;D


Bastel

Dumm gelaufen. Sowas klärt man doch im vorhinein.

Spid

Zitat von: Schokobon in 29.09.2020 14:46
Zitat(2a) Bei Einstellung von Beschäftigten in unmittelbarem Anschluss an ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst (§ 34 Abs. 3 Satz 3 und 4) oder zu einem Arbeitgeber, der einen dem TVöD vergleichbaren Tarifvertrag anwendet, kann die in dem vorhergehenden Arbeitsverhältnis erworbene Stufe bei der Stufenzuordnung ganz oder teilweise berücksichtigt werden

Was spricht angesichts der tariflichen Regelung nun gegen @Mosati2019's Vorschlag?
;D

Der Umstand, daß es nicht mehr "bei Einstellung" erfolgt. Bei der Ermessensausübung nach §16 Abs. 2 Satz 3 kann man sicherlich im Nachhinein argumentieren, man habe sich bei der Förderlichkeit geirrt - dann steht aber der fehlende Personaldeckungsbedarf entgegen. Hier hingegen kann es ja keinen Irrtum geben, auf dem die Ermessensausübung beruhte.

LOBeshmyne

Beim Lesen hier hat man immer das Gefühl von einer juristischen Theoriewelt, die scheinbar kaum eine Kommune in der Praxis umsetzt. Gefühlt macht jede Kommune alles falsch. Ist es wirklich so schlimm?

Mein Arbeitgeber (vierstellige Beschäftigtenzahl) hat die Stufenzuordnung bei Neueinstellung schon in mehreren mir persönlich bekannten Fällen problemlos nachverhandelt.

Man kann es also zumindest mal anfragen. Manchmal kann die juristisch unrichtige Praxis ja auch zum Vorteil werden.

Spid


Schokobon

Stufe nachverhandeln ist bei meinem AG auch gängige Praxis. Habe ich damals auch erst 2 Monate nach Antritt der neuen Stelle gemacht. Erfolgreich.

Saggse

Zitat von: LOBeshmyne in 01.10.2020 10:18
Beim Lesen hier hat man immer das Gefühl von einer juristischen Theoriewelt, die scheinbar kaum eine Kommune in der Praxis umsetzt. Gefühlt macht jede Kommune alles falsch. Ist es wirklich so schlimm?
Was man hier so liest, ist teilweise tatsächlich haarsträubend, also ja. Wenn es genau einen "Soll-Zustand" in Form einer "juristischen Theoriewelt" gibt, aber 10.000 davon abweichende Ist-Zustände, die keine Sau im Detail kennt, dann hat man gar keine andere Wahl, als auf diesen einen Soll-Zustand als Maßstab für eine Diskussion zu nehmen. Was denn sonst?