Kündigungsfristen in Probezeit?

Begonnen von euterama, 28.09.2020 17:31

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Wdd3

Inwiefern? Wann endet denn die Probezeit?

Spid

Insofern als daß am 24.11. - dem letzten Tag der Probezeit - und auch davor zum 31.12. gekündigt werden kann - und das sogar fristgerecht.

Wdd3

Es ist richtig. Man kann jederzeit fristgerecht kündigen. Aber kann man entsprechend der Fragestellung fristgerecht in der Probezeit zum 31.12 kündigen wenn die PZ 6 Monate beträgt und sie am 25.05. beginnt und somit am 24.11. endet?

Spid

Ja, denn man kann ja am 24.11. oder davor zum 31.12. fristgerecht kündigen und tut das somit während der Probezeit.

Wdd3

Dir ist bewusst das es mit der Zielvorstellung der Frage nichts zu tun hat. Es macht dir einfach Spaß unsichere TB noch mehr zu verunsichern. Obwohl das wiederum nicht möglich ist da Spaß eine Emotion ist. ;) Von solchen bist du ja nach eigener Angabe befreit.

Spid

Inwiefern verunsichere ich Dritte, wenn ich - mal wieder - völlig falsche Aussagen von Dir korrigiere?

Wdd3

Das ist jetzt ein wenig verdreht von dir der Fragesteller ist Dritter?

Spid

Da ist nichts verdreht. Wenn ich - wie üblich - Deine falschen und stümperhaften Ausführungen korrigiere, ist der Fragesteller natürlich Dritter - es sei denn, Du oder ich hätten gefragt.

euterama

Hab ich so doof gefragt?  :(

Ich wollte wissen, wann AG und AN je kündigen müssen, damit das Arbeitsverhältnis zum Ende der Probezeit endet.

Wdd3

Nein, hast du nicht. Jedem der verstehend liest weiß was du meinst.

Spid

Die Frage wurde ja bereits abschließend durch mich beantwortet.

Bastel

Zitat von: Wdd3 in 29.09.2020 06:17
Jedenfalls kann während der Probezeit keinesfalls zum 31.12. gekündigt werden, da diese am 24.11. endet.

Schau dir mal Post Nr. 4 (von Spid an)

Wdd3

Ich lasse mich gern belehren.
Was hat Spids Aussage zu einer 14-tägigen Kündigungsfrist mit meiner zur nicht möglichen, fristgerechten Kündigung unter Einhaltung der Probezeit, die am 24.11. endet, zu tun? Der 31.12. ist in meinem Kalender mehr als 6 Monate vom 25.05. entfernt.

Spid

Ob Dein Kalender Entfernungen mißt, kann dahingestellt bleiben. Das, was Du ursprünglich geschrieben hast, ist ebenso Unsinn wie Dein neuerlicher radebrechender Versuch einer Äußerung in der Sache: in der Probezeit kann fristgerecht zum 31.12. gekündigt werden.

Wdd3

Nein, in meinem neuen radebrechenden Versuch steht die Frage ob unter Einhaltung der Probezeit zum 31.12. gekündigt werden kann.