Hallo,
bei einer Inselgemeinde wurde bisher mehreren Mitarbeitern über die Zahlung einer Rufbereitschaftspauschale (Mo-Fr 2fach / Sa-So 4faches Stundenentgelt) der Winterdienst vergütet.
Nun wurde die Vergütung auf Stundenweise Rufbereitschaft umgestellt. Rufbereitschaft 6:00-7:30/ reguläre Arbeitszeit
7:30-16:30 Uhr /Rufbereitschaft 16:30-19:30 Uhr.
Ist dies einfach so durch die Verwaltungsspitze zu bestimmen? Bedarf es hier nicht der Mitbestimmung durch den Personalrat?
Hört sich sehr vernünftig an (zumindest unter der Woche)!
Die vorherige Alt-Regel klingt doch stark nach
"Bonbon für die Mitarbeiter", das richtigerweise wohl dem allg. Spardiktat zum Opfer gefallen ist.
Als Personaler würde ich am WE vielleicht "großzügigere" Zeitblöcke in einer auskömmlichen Personanstärke ansetzen, so dass man (wenn es Sinn ergbibt) vll. auf die 2/4fach-pauschale Vergütung/Abgeltung kommt. Die Reduktion Mo.-Fr. ist aber absolut plausibel... wobei in meiner Heimatregion eher von 04:00 Uhr bzw. 04:30 Uhr die RB beginnen würde, damit die Hauptverkehrsstraßen und Gehwege in Hotspot-Bereichen halbwegs frei sind, bevor die erste Rushhour beginnt.