Autor Thema: Ungleichbehandlung Winterdienstbereitschaft  (Read 2797 times)

Mitarbeiter 999

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Ungleichbehandlung Winterdienstbereitschaft
« am: 29.09.2020 00:19 »
Hallo,
bei einer Inselgemeinde wurde bisher mehreren Mitarbeitern über die Zahlung einer Rufbereitschaftspauschale (Mo-Fr 2fach / Sa-So 4faches Stundenentgelt) der Winterdienst vergütet.
Nun wurde die Vergütung auf Stundenweise Rufbereitschaft umgestellt.  Rufbereitschaft 6:00-7:30/ reguläre Arbeitszeit
7:30-16:30 Uhr /Rufbereitschaft 16:30-19:30 Uhr.
Ist dies einfach so durch die Verwaltungsspitze zu bestimmen? Bedarf es hier nicht der Mitbestimmung durch den Personalrat?

Rene

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Antw:Ungleichbehandlung Winterdienstbereitschaft
« Antwort #1 am: 29.09.2020 05:11 »
Ja, RB ist mitbestimmungspflichtig. Sehe aber keine Argumente weshalb der Personalrat einer geringeren Belastung der Mitarbeiter, entgegen stehen sollte. Nach 19:30 sollte man als Mitarbeiter dann allerdings auch definitiv nicht mehr ans Telefon gehen und sich "ausnahmsweise" zur Arbeit locken lassen.

BStromberg

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Antw:Ungleichbehandlung Winterdienstbereitschaft
« Antwort #2 am: 29.09.2020 06:46 »
Hallo,
bei einer Inselgemeinde wurde bisher mehreren Mitarbeitern über die Zahlung einer Rufbereitschaftspauschale (Mo-Fr 2fach / Sa-So 4faches Stundenentgelt) der Winterdienst vergütet.
Nun wurde die Vergütung auf Stundenweise Rufbereitschaft umgestellt.  Rufbereitschaft 6:00-7:30/ reguläre Arbeitszeit
7:30-16:30 Uhr /Rufbereitschaft 16:30-19:30 Uhr.
Ist dies einfach so durch die Verwaltungsspitze zu bestimmen? Bedarf es hier nicht der Mitbestimmung durch den Personalrat?

Hört sich sehr vernünftig an (zumindest unter der Woche)!

Die vorherige Alt-Regel klingt doch stark nach "Bonbon für die Mitarbeiter", das richtigerweise wohl dem allg. Spardiktat zum Opfer gefallen ist.

Als Personaler würde ich am WE vielleicht "großzügigere" Zeitblöcke in einer auskömmlichen Personanstärke ansetzen, so dass man (wenn es Sinn ergbibt) vll. auf die 2/4fach-pauschale Vergütung/Abgeltung kommt. Die Reduktion Mo.-Fr. ist aber absolut plausibel... wobei in meiner Heimatregion eher von 04:00 Uhr bzw. 04:30 Uhr die RB beginnen würde, damit die Hauptverkehrsstraßen und Gehwege in Hotspot-Bereichen halbwegs frei sind, bevor die erste Rushhour beginnt.
"Ich brauche Informationen.
Meine Meinung bilde ich mir selber."
(Charles Dickens)

WasDennNun

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Antw:Ungleichbehandlung Winterdienstbereitschaft
« Antwort #3 am: 29.09.2020 07:28 »
wobei in meiner Heimatregion eher von 04:00 Uhr bzw. 04:30 Uhr die RB beginnen würde, damit die Hauptverkehrsstraßen und Gehwege in Hotspot-Bereichen halbwegs frei sind, bevor die erste Rushhour beginnt.
Rushhour vor 7:00 auf einer Insel  ::) ;D :D ;D ;D ;D

BStromberg

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Antw:Ungleichbehandlung Winterdienstbereitschaft
« Antwort #4 am: 29.09.2020 07:38 »
wobei in meiner Heimatregion eher von 04:00 Uhr bzw. 04:30 Uhr die RB beginnen würde, damit die Hauptverkehrsstraßen und Gehwege in Hotspot-Bereichen halbwegs frei sind, bevor die erste Rushhour beginnt.
Rushhour vor 7:00 auf einer Insel  ::) ;D :D ;D ;D ;D

Na ja, wenn 3 Leute um 05:30 Uhr zum Bäcker radeln, dann kann das unter Berücksichtigung der ortsüblichen Gegebenheiten durchaus als Rushhour definiert werden.  ;)
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Wdd3

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Antw:Ungleichbehandlung Winterdienstbereitschaft
« Antwort #5 am: 29.09.2020 07:42 »
wobei in meiner Heimatregion eher von 04:00 Uhr bzw. 04:30 Uhr die RB beginnen würde, damit die Hauptverkehrsstraßen und Gehwege in Hotspot-Bereichen halbwegs frei sind, bevor die erste Rushhour beginnt.
Rushhour vor 7:00 auf einer Insel  ::) ;D :D ;D ;D ;D

Na ja, wenn 3 Leute um 05:30 Uhr zum Bäcker radeln, dann kann das unter Berücksichtigung der ortsüblichen Gegebenheiten durchaus als Rushhour definiert werden.  ;)
Kommt auf die Insel an, auf Fehmarn, Usedom und Rügen ist sicherlich eher was los als auf Pellworm, Borkum oder Juist. Die Rufbereitschaft beginnet erst um 6:00 Uhr, also wenn die Brötchenholer durch Eis und Schnee wieder nach Hause gekommen sind und gefrühstückt haben.

Spid

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Antw:Ungleichbehandlung Winterdienstbereitschaft
« Antwort #6 am: 29.09.2020 07:44 »
Die Verkehrssicherungspflicht besteht ja nur zwischen 0700h und 2000h.