Wenn du höherwertige Tätigkeiten von deinem AG (idR vertreten durch die Personalstelle und so gut wie nie durch den Vorgestzten) übertragen bekommen hast, dann steht dir das Entgelt für diese Tätigkeiten ab Zeitpunkt der Übertragung zu, darüber hat der AG keine Entscheidungsgewalt.
Sollte das der Fall sein, dann musst du das Dir zustehende Entgelt rechtssicher einfordern und eine Eingruppierungsfeststellungsklage machen.
Geld bekommt man nur die letzten 6 Monate ab Geltendmachung wieder. Dein "Antrag" war es mit Sicherheit nicht.
Es klingt bei dir jedoch so, dass irgendwer dich Dinge tun lässt, für die du nicht eingestellt wurdest.
Und eben somit auch nicht vom AG übertragen wurde.
Fazit:
Der AG muss dir nichts zahlen, er könnte dich abmahnen, weil du ja Dinge machst die dir nicht übertragen wurde.
Und du solltest den Bleistift fallen lassen und abwarten, dass dir dein AG mitteilt was deine auszuübenden Tätigkeiten sind.