Autor Thema: Höhergruppierung  (Read 2313 times)

neudabei

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Höhergruppierung
« am: 29.09.2020 08:42 »
Guten Tag,

ich bin noch nicht so lange im öffentlichen Dienst und gestehe, dass ich nicht ausreichend informiert bin.

Ich habe mich auf eine Stelle beworben, die mit EG3 gruppiert ist.
Ich wurde eingestellt und habe aber von Beginn an doch eine andere Tätigkeit übernommen, wo grundsätzlich mindestens EG5, meistens aber EG6 gruppiert wird.
Nun habe ich aber meine 2 Jahre Befristung abgewartet - ich wollte mich nicht unbeliebt machen.
Ich bin nun seit August 2019 unbefristet eingestellt und habe da einen Antrag auf Höhergruppierung gestellt.
Meine direkten Vorgesetzten befürworten den Antrag (falls das relevant ist)
Der Eingang des Antrags wurde mir bestätigt - seither habe ich nichts mehr gehört.

Ist das normal, dass es so lange dauert?
Erhalte ich die Höhergruppierung rückwirkend von August 2019?
Kann man irgendetwas tun um die Sache zu beschleunigen?

Vielen Danke im voraus, LG Daniel

Spid

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #1 am: 29.09.2020 08:58 »
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich, sondern regelmäßig rechtlich unwirksam und ansonsten unbeachtlich. Der AG müßte ihn nicht einmal zur Kenntnis nehmen, geschweige denn bearbeiten.

WasDennNun

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #2 am: 29.09.2020 09:14 »
Wenn du höherwertige Tätigkeiten von deinem AG (idR vertreten durch die Personalstelle und so gut wie nie durch den Vorgestzten)  übertragen bekommen hast, dann steht dir das Entgelt für diese Tätigkeiten ab Zeitpunkt der Übertragung zu, darüber hat der AG keine Entscheidungsgewalt.
Sollte das der Fall sein, dann musst du das Dir zustehende Entgelt rechtssicher einfordern und eine Eingruppierungsfeststellungsklage machen.
Geld bekommt man nur die letzten 6 Monate ab Geltendmachung wieder. Dein "Antrag" war es mit Sicherheit nicht.

Es klingt bei dir jedoch so, dass irgendwer dich Dinge tun lässt, für die du nicht eingestellt wurdest.
Und eben somit auch nicht vom AG übertragen wurde.

Fazit:
Der AG muss dir nichts zahlen, er könnte dich abmahnen, weil du ja Dinge machst die dir nicht übertragen wurde.

Und du solltest den Bleistift fallen lassen und abwarten, dass dir dein AG mitteilt was deine auszuübenden Tätigkeiten sind.