Lieben Forengemeinde,
ich bin an einer Universität in Hessen als wissenschaftlciehr Mitarbeiter beschäftigt und ärgere mich gerade mit usnerer Verwaltung rum. Daher benötige ich Eure Hilfe, was in meiner Situation rechtens ist. Da ich eine promotion schreibe, habe ich meine Urlaubsanspruch aus 2019 und aus diesem jahr weitestgehend ausfgespart, um nun zum Ende des Jahres die ganzen Urlaubstage zum Schrieben meiner Arbeit zu nehmen. Dies war auch mit meinem Vorgesetzten so abgetsimmt.
Ich habe noch Resturlaubsanspruch (10 Tage) aus 2019 plus meine 30 tage aus 2020. Der Resturlaub aus 2019 würde am 30.09.2020 verfallen, wenn ich diesen bis zu dem Stichtag (30.09.2020) nicht angetreten bin. daher habe ich den Urlaub seit letztem Montag 21.09 angetreten. Soweit so gut. Nun habe ich aber eine Unfall und bin im Urlaub arbeitsunfähig geschrieben worden bis zum 30.09.2020. Die AU-bescheinigung habe ich bei der Verwaltung eingereicht, die mir darauf hin mitteilte, was sie damit sollen. Ich sei ja eh im Urlaub bis zu dem Tag.
Meine Argumente, dass aufgrund der AU-Bescheinigung der Urlaub für diese zeit als nciht angetreten gilt und gutgeschrieben werden müsse, wollen sie nicht akzeptieren. Zumal die Besonderheit hinzukäme, dass der Urlaub ja am 30.09 eh verfallen würde und ich diese Tage dann ja nach dem Stichtag erst antreten würde. Ich würde die Tage ja direkt wieder hinten dran hängen, aber auch das will niemand akzeptieren.
Argumente wie "so was gabs noch nie", "ist halt so, damit müsse ich leben" oder das schärfste "das ist nicht Standard und zu kompliziert, da gäbe es kein Formblatt für, daher keine Änderung" habe ich gehört.
Was ist nun rechtlich in dieser Situation richtig?
Vielen Dank für Eure Hilfe. Die Verwaltungen sind doch echt schlimm. Kennen nur Schema F und wollen sich anscheint auch nirgends schlau machen.