Autor Thema: Muss der Arbeitgeber gesundheitliche Einschränkungen berücksichtigen?  (Read 5876 times)

Spid

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Inwiefern bestünde angesichts von Corona kein Anlaß darauf zu verzichten, Kinder in geschlossenen Räumlichkeiten zusammenzupferchen?

Welcher Anlass bestünde denn, Kinder überhaupt große Teile Ihres jungen Lebens außerhalb des Elternhauses zu sammeln, sei es drinnen oder draußen?

Das ist ja jedem selbst überlassen.

MrRossi

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...wie auch der Ausgestaltung des Kita Alltags durch die Leitung. Einen Zwang gibt es formell nicht den Aufenthalt zu verlagern. Somit gibt es auch keinen wichtigen Grund zu kündigen.

Spid

  • Gast
Ob ein Zwang dazu besteht, ist unbeachtlich. Es ist ein Anlass. Das genügt.

MrRossi

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Und dieser temporäre Anlass soll ein wichtiger Grund sein und eine Kündigung rechtfertigen?
Gibt es dazu bereits Rechtsprechungen?

Spid

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Zu betriebsbedingten wie auch gesundheitsbedingten Kündigungen gibt es regalweise Rechtsprechung. Beides kommt hier in Betracht.

Keeper83

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Inwiefern bestünde angesichts von Corona kein Anlaß darauf zu verzichten, Kinder in geschlossenen Räumlichkeiten zusammenzupferchen?

Welcher Anlass bestünde denn, Kinder überhaupt große Teile Ihres jungen Lebens außerhalb des Elternhauses zu sammeln, sei es drinnen oder draußen?

Sollte das Elternhaus ausschließlich aus Empfängern staatlicher Leistungen bestehen, fielen mir da schon einige Gründe. Einer wäre z.B. das Ziel die Kinder in die Lage zu versetzen für ihren und den Lebensunterhalt Ihrer Familie selber sorgen zu können und sie zu Nettosteuerzahlern zu machen.   

BAT

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Was nützt diese Potenz wenn sie bei Nichterfüllung Ihrer Beteiligung am Arbeitsmarkt später nicht sanktioniert werden?

FGL

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Inwiefern bestünde angesichts von Corona kein Anlaß darauf zu verzichten, Kinder in geschlossenen Räumlichkeiten zusammenzupferchen?

Welcher Anlass bestünde denn, Kinder überhaupt große Teile Ihres jungen Lebens außerhalb des Elternhauses zu sammeln, sei es drinnen oder draußen?

Sollte das Elternhaus ausschließlich aus Empfängern staatlicher Leistungen bestehen, fielen mir da schon einige Gründe. Einer wäre z.B. das Ziel die Kinder in die Lage zu versetzen für ihren und den Lebensunterhalt Ihrer Familie selber sorgen zu können und sie zu Nettosteuerzahlern zu machen.
Dies! Monkey see, monkey do. Es gibt nicht zu knapp Elternhäuser, bei denen es der Entwicklung der Kinder förderlich ist, sie so lange wie möglich dem Einfluss der Eltern zu entziehen.

MrRossi

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Zu betriebsbedingten wie auch gesundheitsbedingten Kündigungen gibt es regalweise Rechtsprechung. Beides kommt hier in Betracht.
nach 15 Jahren Arbeitsleistung gesundheitsbedingt weil anlassbedingt umgestellt wurde, zudem auch noch temporär?
Ich halte beide Gründe in dem Bereich für schwer durchsetzbar.

Spid

  • Gast
Ich nicht. Ein Konzept und ein fehlender leidensgerechter Ersatzarbeitplatz genügen. Es ist ja nicht absehbar, wie lange Maßnahmen im Zusammenhang mit Corona noch erforderlich sein könnten - und vielleicht bewähren sie sich so gut, daß man sie auch ohne Corona beibehält.