Autor Thema: Erklärung Verzicht auf §37 TV-L des Arbeitgebers  (Read 1710 times)

Pumpe

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Hallo *,

was ist Eurer Meinung nach von folgender Konstellation zu halten.

Wegen der sich beim Arbeitgeber hinziehenden Durchführung einer Änderung des Tarifvertrags zum 1.1.2018 erklärt (genauer Wortlaut liegt mir leider nicht vor) der Arbeitgeber, daß er auf die Anwendung des §37 TV-L zur tariflichen Ausschlußfrist verzichtet.

Primär wohl deshalb, damit nicht jeder einzelner Beschäftigter persönlich gegenüber der Personalabteilung seine Ansprüche gelten macht. Diese Ansprüche haben die Beschäftigen dann somit auch nicht einzeln gegenüber dem Arbeitgeber angemeldet.

September 2020 war es dann soweit, die Durchführung (Höhergruppierungen rückwirkend zum 1.1.2018) kam bei allen betroffenen Beschäftigten an.

Nun gab es Fälle (Höhergruppierungen aus der E8 in die E9a), wo in den Nachzahlungen die ja höheren Sonderzahlungen einer E8 gegenüber eine E9a mit dem Höhergruppierungsgewinn verrechnet wurden. Obwohl diese Sonderzahlungen nach E8 schon länger als 6 Monate her waren.

Daher meine Fragen:
 1) Kann der Arbeitgeber auf diese Weise den Verzicht auf Anwendung des §37 TV-L auch für den Arbeitnehmer quasi mit erklären? 
 2) Sollte die Erklärung des Arbeitgebers nicht nur für ihn selber gelten, aber für den Arbeitnehmer gilt weiter, daß er Verrechnungen der Sonderzahlungen 2018 & 2019 nach nunmehr mind. über 8 Monaten zurückweisen kann?

Vielen Dank!!

Spid

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Antw:Erklärung Verzicht auf §37 TV-L des Arbeitgebers
« Antwort #1 am: 29.09.2020 15:31 »
Nein, ja.