Autor Thema: [BY] A13Z  (Read 3510 times)

xyz11

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[BY] A13Z
« am: 29.09.2020 21:53 »
Hallo liebe Forumsgemeinde,

wie ich in einem alten Thread lesen konnte, kann man in Bayern im ehem. gehobenen Dienst bis theoretisch A13Z befördert werden (https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,111937.msg139702.html#msg139702).

Aber gilt diese Möglichkeit nur den in Art. 34 Abs. 2 BayBesG (abschließend aufgezählten) Personenkreis? Oder ermöglicht Absatz 1 generell A13Z und Absatz 2 gibt nur vor, wer die Amtszulage definitiv erhält?
Auf was ich raus will: Besteht die Möglichkeit z.B. als normaler Kommunalbeamter die Amtszulage erhalten?

Vielen Dank für eure Antworten.


2strong

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Antw:[BY] A13Z
« Antwort #1 am: 30.09.2020 01:44 »
Der Personenkreis ergibt dich aus Anlage 1 (Besoldungsordnung A) zum Besoldungsgesetz. Für Kommunalbeamte ist dort keine solche Amtszulage vorgesehen.

xyz11

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Antw:[BY] A13Z
« Antwort #2 am: 30.09.2020 10:08 »
Hallo 2strong,

das habe ich befürchtet. Vielen Dank für die Antwort!