[BY] A13Z

Begonnen von xyz11, 29.09.2020 21:53

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

xyz11

Hallo liebe Forumsgemeinde,

wie ich in einem alten Thread lesen konnte, kann man in Bayern im ehem. gehobenen Dienst bis theoretisch A13Z befördert werden (https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,111937.msg139702.html#msg139702).

Aber gilt diese Möglichkeit nur den in Art. 34 Abs. 2 BayBesG (abschließend aufgezählten) Personenkreis? Oder ermöglicht Absatz 1 generell A13Z und Absatz 2 gibt nur vor, wer die Amtszulage definitiv erhält?
Auf was ich raus will: Besteht die Möglichkeit z.B. als normaler Kommunalbeamter die Amtszulage erhalten?

Vielen Dank für eure Antworten.


2strong

Der Personenkreis ergibt dich aus Anlage 1 (Besoldungsordnung A) zum Besoldungsgesetz. Für Kommunalbeamte ist dort keine solche Amtszulage vorgesehen.

xyz11

Hallo 2strong,

das habe ich befürchtet. Vielen Dank für die Antwort!