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Beamte der Länder und Kommunen
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Stefan35347
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Neuling2016
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[BY] A13Z
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Thema: [BY] A13Z (Read 3510 times)
xyz11
Newbie
Beiträge: 5
[BY] A13Z
«
am:
29.09.2020 21:53 »
Hallo liebe Forumsgemeinde,
wie ich in einem alten Thread lesen konnte, kann man in Bayern im ehem. gehobenen Dienst bis theoretisch A13Z befördert werden (
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,111937.msg139702.html#msg139702
).
Aber gilt diese Möglichkeit nur den in Art. 34 Abs. 2 BayBesG (abschließend aufgezählten) Personenkreis? Oder ermöglicht Absatz 1 generell A13Z und Absatz 2 gibt nur vor, wer die Amtszulage definitiv erhält?
Auf was ich raus will: Besteht die Möglichkeit z.B. als normaler Kommunalbeamter die Amtszulage erhalten?
Vielen Dank für eure Antworten.
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2strong
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Beiträge: 1,669
Antw:[BY] A13Z
«
Antwort #1 am:
30.09.2020 01:44 »
Der Personenkreis ergibt dich aus Anlage 1 (Besoldungsordnung A) zum Besoldungsgesetz. Für Kommunalbeamte ist dort keine solche Amtszulage vorgesehen.
Moderator informieren
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xyz11
Newbie
Beiträge: 5
Antw:[BY] A13Z
«
Antwort #2 am:
30.09.2020 10:08 »
Hallo 2strong,
das habe ich befürchtet. Vielen Dank für die Antwort!
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