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Stelle extern besetzt, aber nicht extern ausgeschrieben! Folgen?

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Lydia:
Ich würde eine solche Stelle nur haben wollen, wenn die Probezeit rum ist.

https://www.anwalt24.de/lexikon/stellenausschreibungspflicht

Julchen:
Dto.

Man siehe auch z. B. SGB IX.

2strong:
Die Probleme bestehen weniger auf Seiten des Arbeitnehmers als auf Seiten des Arbeitgebers. Antreten kann man eine solche Stellung also durchaus relativ bedenkenlos.

Julchen:
Na ja, wenn man eine solche Stelle innehat und es zu unbequemen Fragen von extern (anderen, vllt schwerbehinderten, Bewerbern, Arbeitsagentur) oder von intern (SBV) kommt, ist man in der Probezeit ganz schnell weg vom Fenster!

2strong:
In der Probezeit ist man potentiell immer leicht zu kündigen. Und Konkurrenten haben im Zweifel mehr Interesse am Schadenersatz als an einem neuen Verfahren, bei dem sie dann (wieder) nicht berücksichtigt werden.

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