Autor Thema: Nicht wahlberechtigt, weil zu kurz in Gemeinde wohnhaft?  (Read 2451 times)

luzie

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Hallo,

ich bin von einer zu anderen Gemeinde in der Nachbarschaft gezogen. Dort steht bald eine Direktwahl an. Ich hatte mich schon gefreut, an der Wahl teilnehmen zu dürfen, weil ich gehört hatte, dass ich einen Antrag bzgl. Aufnahme in das Wählerverzeichnis der neuen Gemeinde stellen kann und dann dort aufgenommen werde und dann schließlich dort wählen kann. Jetzt sagte mir die ältere Dame im Bürgeramt, dass das nicht stimmt. Hat mich aber sonst dumm sterben lassen.

Wie ist das bitte?

Wie lange muss man denn in der neuen Gemeinde gewohnt haben, dass man wahlberechtigt ist?

Besten Dank.

Grüße

FGL

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Welches Bundesland?

D-x

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Diese Einschränkungen kann es durchaus geben. Für Wahlen auf Gemeindeebene kann es dann eben sein, dass Du nicht wahlberechtigt bist. Sind es Wahlen auf höherer Ebene (Landkreis, Land, ...) und Du in diesem Gebiet lang genug gewohnt hast (häufig: 3 Monate) bist Du dort dann natürlich trotzdem wahlberechtigt.

was_guckst_du

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...wer sich zur Beantwortung dieser Frage extra in einem Internetforum anmelden muss, sollte schon allein deshalb keine Wahlberechtigung erhalten.. 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

luzie

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Welches Bundesland?

Hessen.

luzie

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Diese Einschränkungen kann es durchaus geben. Für Wahlen auf Gemeindeebene kann es dann eben sein, dass Du nicht wahlberechtigt bist. Sind es Wahlen auf höherer Ebene (Landkreis, Land, ...) und Du in diesem Gebiet lang genug gewohnt hast (häufig: 3 Monate) bist Du dort dann natürlich trotzdem wahlberechtigt.

Wie lang muss man denn in Hessen für eine Direktwahl in einer Gemeinde gemeldet sein?

FGL

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Man muss am Wahltag seit mindestens sechs Wochen in der Gemeinde seinen Wohnsitz haben (§ 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Hess. KWG).

Spid

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Ich vermag der genannten Norm weder eine Nr. 3 noch den genannten Inhalt entnehmen.

FGL

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Ich vermag der genannten Norm weder eine Nr. 3 noch den genannten Inhalt entnehmen.
My bad. Gemeint ist die HGO.

luzie

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D.h., ich müsste spätestens am 20.9. meinen Wohnsitz in der neuen Gemeinde (gehabt) haben, um an einer Direktwahl am 1.11. wahlberechtigt zu sein?

ike

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Antw:Nicht wahlberechtigt, weil zu kurz in Gemeinde wohnhaft?
« Antwort #10 am: 02.10.2020 11:28 »
Ist mir anläßlich von Kommunalwahlen dieses Jahr auch passiert, dass ich nicht wählen durfte wegen Umzug.
Der Bgm. (Kleinstadt, man kennt sich persönlich) hat extra noch einmal seine Spezialisten nachsehen lassen, und leider hat es mich auch getroffen. Der Bgm. ist auch ohne meine Stimme gewählt worden und das Stadtratsergebnis war auch gut ;-)