Autor Thema: Überleitung zwischen Reformtarifverträgen  (Read 2024 times)

Emsani

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Überleitung zwischen Reformtarifverträgen
« am: 29.09.2020 17:09 »
Grüß euch.

ich habe eine Frage, zu der ich nicht so recht Antworten finde und hoffe, hier damit richtig zu sein:

Uns, RS und RH, ist aufgefallen, dass die Überleitung der RS und RH in die neuen Entgeltklassen sehr unverhältnismäßig geschehen ist. Die Überleitung betrifft die Fassung 29 (2007) in die Fassung 45 (2018) des DRK Reformtarifvertrags.

Dabei wird die EGK 4 zur EGK 5 für den RH und die EGK 5 zur EGK 6b für den RS.
Faktisch bedeutet das, wo vorher ein Unterschied zwischen RH und RS von zumindest 100Euro war, stehen jetzt beide für die ersten drei Gehaltsstufen auf identischer Ebene.

Meine Frage lautet nun, ob die Überleitung von EGK 5 zu EGK 6b korrekt ist, da die Überleitung in die EGK 6 die Differenz von ca. 100Euro/mon beibehalten würde.

Über baldige Rückmeldung würden wir uns sehr freuen. Einen angenehmen Abend euch und bleibt gesund.

LG Emsani