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Zulagen Samstag / Sonntag / Feiertag
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Sungam:
Hallo,
ich habe heute von meiner Zulagenbeauftragten gehört, dass es die Zulagen erst ab 5 Stunden im Monat gibt. Im Internet habe ich dazu nichts gefunden...ist das so?
Gruß und danke für Antworten
Sungam
Asperatus:
Ja: "Empfänger von Dienstbezügen in Besoldungsgruppen mit aufsteigenden Gehältern und Empfänger von Anwärterbezügen erhalten eine Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten, wenn sie mit mehr als fünf Stunden im Kalendermonat zum Dienst zu ungünstigen Zeiten herangezogen werden." (§ 3 Abs. 1 EZulV)
Sungam:
--- Zitat von: Asperatus am 29.09.2020 20:43 ---Ja: "Empfänger von Dienstbezügen in Besoldungsgruppen mit aufsteigenden Gehältern und Empfänger von Anwärterbezügen erhalten eine Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten, wenn sie mit mehr als fünf Stunden im Kalendermonat zum Dienst zu ungünstigen Zeiten herangezogen werden." (§ 3 Abs. 1 EZulV)
--- End quote ---
Danke für die Info....
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