Autor Thema: Ich glaube ich wurde Anfang des Jahres falsch eingestuft  (Read 8495 times)

a3ffchen89

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Antw:Ich glaube ich wurde Anfang des Jahres falsch eingestuft
« Antwort #15 am: 29.09.2020 21:41 »
Also der TVL passt besser zu deiner Schilderung (Stufenverlust bei Höhergruppierung und Überleitung in S Tabelle).

Falls ja: Seit 01.01.2020 bist du in die neuen S-Entgeltgruppen übergeleitet. Dein Arbeitgeber hats einfach nicht fristgemäß gebacken bekommen.
Wenn du am 31.12.2019 in E 8 warst, gehörst du schon seit 01.01.2020 vermutlich in S 8b.

Und zur Stufe. Die S Tabelle hat längere Stufenlaufzeiten. Wenn du also in der E Tabelle Stufe 4 Jahre 2 warst, müsste das in der S Tabelle zu Stufe 3 Jahr 4 führen.
Die Stufe 2 und 3 sind in der S Tabelle beide je ein Jahr länger als in der E Tabelle.

Da aber S 8b Stufe 3 höher ist als E 8 Stufe 4, entsteht dir hierdurch kein Nachteil und es wird kein Vergleichsentgelt gezahlt.  Keine Ahnung was die 9a dazwischen soll ab 01.01.2020?

Soweit meine Einschätzung - korrigiert mich gerne.

Alle meine Kollegen und ich wurden Anfang des Jahres in die E9a eingruppiert. Weil es sich bei uns um eine Brennpunktschule handelt. Vielen Dank an alle für die Hilfe. Also scheint es so, dass man mich hier komplett falsch eingestuft hat... das finde ich schon recht heftig.

Isie

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Antw:Ich glaube ich wurde Anfang des Jahres falsch eingestuft
« Antwort #16 am: 29.09.2020 21:42 »
Ich vermute, dass zuerst die Überleitung und danach die Höhergruppierung erfolgt, falls tatsächlich ab dem 01.01.2020 eine höherwertige Tätigkeit übertragen wurde. Falls das so richtig ist - @Spid? - erfolgt die Stufenzuordnung erst nach § 29e TVÜ-L und danach nach § 17 Abs. 4 TV-L.

Spid

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Antw:Ich glaube ich wurde Anfang des Jahres falsch eingestuft
« Antwort #17 am: 29.09.2020 22:00 »
Also der TVL passt besser zu deiner Schilderung (Stufenverlust bei Höhergruppierung und Überleitung in S Tabelle).

Falls ja: Seit 01.01.2020 bist du in die neuen S-Entgeltgruppen übergeleitet. Dein Arbeitgeber hats einfach nicht fristgemäß gebacken bekommen.
Wenn du am 31.12.2019 in E 8 warst, gehörst du schon seit 01.01.2020 vermutlich in S 8b.

Und zur Stufe. Die S Tabelle hat längere Stufenlaufzeiten. Wenn du also in der E Tabelle Stufe 4 Jahre 2 warst, müsste das in der S Tabelle zu Stufe 3 Jahr 4 führen.
Die Stufe 2 und 3 sind in der S Tabelle beide je ein Jahr länger als in der E Tabelle.

Da aber S 8b Stufe 3 höher ist als E 8 Stufe 4, entsteht dir hierdurch kein Nachteil und es wird kein Vergleichsentgelt gezahlt.  Keine Ahnung was die 9a dazwischen soll ab 01.01.2020?

Soweit meine Einschätzung - korrigiert mich gerne.

Aus der E8 käme die TE in S8a. Mithin ist in der juristischen Sekunde zwischen den Jahren die Überleitung in S8a geschehen und zwar in Stufe 3. Direkt im Anschluss erfolgte dann die Höhergruppierung in S8b/3. Das Vergleichsentgelt ist zur E9a/3 zu bilden. Das zustehende Tabellenentgelt durch die Überleitung ist aber höher.

a3ffchen89

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Antw:Ich glaube ich wurde Anfang des Jahres falsch eingestuft
« Antwort #18 am: 29.09.2020 22:08 »
Ganz lieben Dank an alle für die Mühen! Nach der Logik müsste ich jetzt auch im September wieder um ein Berufsjahr steigen und damit in eine höhere Stufe.

Tolle Hilfe!!!!

Isie

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Antw:Ich glaube ich wurde Anfang des Jahres falsch eingestuft
« Antwort #19 am: 29.09.2020 22:10 »
Danke, Spid.

Mich irritiert das Datum der Höhergruppierung. Wenn zum 01.12.2019 eine höherwertige Tätigkeit übertragen wurde, kann die Höhergruppierung nicht am 01.01.2020 erfolgt sein.

Spid

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Antw:Ich glaube ich wurde Anfang des Jahres falsch eingestuft
« Antwort #20 am: 29.09.2020 22:13 »
Ganz lieben Dank an alle für die Mühen! Nach der Logik müsste ich jetzt auch im September wieder um ein Berufsjahr steigen und damit in eine höhere Stufe.

Tolle Hilfe!!!!

Nein. Mit der Höhergruppierung begann die Stufenlaufzeit in Stufe 3 von vorn.

Spid

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Antw:Ich glaube ich wurde Anfang des Jahres falsch eingestuft
« Antwort #21 am: 29.09.2020 22:16 »
Danke, Spid.

Mich irritiert das Datum der Höhergruppierung. Wenn zum 01.12.2019 eine höherwertige Tätigkeit übertragen wurde, kann die Höhergruppierung nicht am 01.01.2020 erfolgt sein.

Die Versetzung an eine „Brennpunktschule“ führt ja nicht zur Höhergruppierung. Die maßgebliche Tätigkeitsänderung kann sehr wohl später stattgefunden haben.

Novus

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Antw:Ich glaube ich wurde Anfang des Jahres falsch eingestuft
« Antwort #22 am: 29.09.2020 22:20 »
Danke, Spid.

Mich irritiert das Datum der Höhergruppierung. Wenn zum 01.12.2019 eine höherwertige Tätigkeit übertragen wurde, kann die Höhergruppierung nicht am 01.01.2020 erfolgt sein.

Die Versetzung an eine „Brennpunktschule“ führt ja nicht zur Höhergruppierung. Die maßgebliche Tätigkeitsänderung kann sehr wohl später stattgefunden haben.

Erzieher - besonders schwierige Tätigkeit? In "Brennpunktschulen" wird das angewandt, auch in BW.

Bspw. (ja ich nutze die "alte" Bezeichnung) G- und E- Schulen sind die Erzieher in E9a bzw. E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten, an "normalen" Schullen in E8 gewesen.

Isie

  • Gast
Antw:Ich glaube ich wurde Anfang des Jahres falsch eingestuft
« Antwort #23 am: 29.09.2020 22:31 »
Ja, das nehme ich auch an. Also besteht zunächst einmal Klärungsbedarf wegen des Datums der Höhergruppierung.

a3ffchen89

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Antw:Ich glaube ich wurde Anfang des Jahres falsch eingestuft
« Antwort #24 am: 30.09.2020 06:48 »
Ja, das nehme ich auch an. Also besteht zunächst einmal Klärungsbedarf wegen des Datums der Höhergruppierung.

Definitiv zum 01.01.2020. Meine Gehaltsnachwese sagen es so. Dez 19 E8, Jan 20 E9a. Es gab keine Nachverrechnungen.

Also dann werden aus 8 Jahren  Berufserfahrung (jetzt 9. Berufsjahr) einfach mal so mit einigen Maßnahmen
2 Jahre Berufserfahrung?

Die Gruppe E8 und E9a haben einen identischen Stufenverlauf.

ich verstehe das offengesagt nicht und fühle mich da gerade irgendwie betrogen...
 


Spid

  • Gast
Antw:Ich glaube ich wurde Anfang des Jahres falsch eingestuft
« Antwort #25 am: 30.09.2020 07:08 »
Danke, Spid.

Mich irritiert das Datum der Höhergruppierung. Wenn zum 01.12.2019 eine höherwertige Tätigkeit übertragen wurde, kann die Höhergruppierung nicht am 01.01.2020 erfolgt sein.

Die Versetzung an eine „Brennpunktschule“ führt ja nicht zur Höhergruppierung. Die maßgebliche Tätigkeitsänderung kann sehr wohl später stattgefunden haben.

Erzieher - besonders schwierige Tätigkeit? In "Brennpunktschulen" wird das angewandt, auch in BW.

Bspw. (ja ich nutze die "alte" Bezeichnung) G- und E- Schulen sind die Erzieher in E9a bzw. E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten, an "normalen" Schullen in E8 gewesen.

Ob irgendein AG meint, etwas anzuwenden oder nicht anzuwenden, ist für die Eingruppierung unbeachtlich. Die mindere Güte des Konzepts der „Brennpunktschule“ ist doch bereits ausgiebig diskutiert worden: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,111226.msg128801.html#msg128801

Spid

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Antw:Ich glaube ich wurde Anfang des Jahres falsch eingestuft
« Antwort #26 am: 30.09.2020 07:09 »
Ja, das nehme ich auch an. Also besteht zunächst einmal Klärungsbedarf wegen des Datums der Höhergruppierung.

Definitiv zum 01.01.2020. Meine Gehaltsnachwese sagen es so. Dez 19 E8, Jan 20 E9a. Es gab keine Nachverrechnungen.

Also dann werden aus 8 Jahren  Berufserfahrung (jetzt 9. Berufsjahr) einfach mal so mit einigen Maßnahmen
2 Jahre Berufserfahrung?

Die Gruppe E8 und E9a haben einen identischen Stufenverlauf.

ich verstehe das offengesagt nicht und fühle mich da gerade irgendwie betrogen...

Berufserfahrung spielt lediglich bei Einstellung eine Rolle. Die Stufen der Entgelttabelle bilden keine Berufserfahrung ab.

a3ffchen89

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Antw:Ich glaube ich wurde Anfang des Jahres falsch eingestuft
« Antwort #27 am: 30.09.2020 07:23 »
Lieben Dank für die Antworten. Auch wenn ich leichte Ernüchterung verspüre...

So wie ich es verstehe ist es so:

Ich müsste jetzt in der Gruppe S8b Stufe 3 1. Jahr sein, korrekt?

Spid

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Antw:Ich glaube ich wurde Anfang des Jahres falsch eingestuft
« Antwort #28 am: 30.09.2020 07:27 »
Ja.

Isie

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Antw:Ich glaube ich wurde Anfang des Jahres falsch eingestuft
« Antwort #29 am: 30.09.2020 07:31 »
Es geht nicht darum, ab wann du das Entgelt nach EG 9a bekommen hast, sondern ab wann du tariflich eingruppiert warst. Erkundige dich am besten mal, warum du erst ab 01.01.2020 das Entgelt nach EG 9a bekommen hast, obwohl du bereits seit dem 01.12.2019 an der Schule bist. Oder hast du eine Mitteilung erhalten, dass dir erst ab dem 01.01.20 eine höherwertige Tätigkeit übertragen wurde?

Die neue Entgeltgruppe S8b ist richtig, die Stufe 2 aber nur, wenn du aus EG 9a übergeleitet wurdest. Wenn du dagegen aus EG 8 übergeleitet würdest und erst nach der Überleitung höhergruppiert wurdest, steht dir die Stufe 3 zu, siehe Spids Beitrag dazu.