Es geht nicht darum, ab wann du das Entgelt nach EG 9a bekommen hast, sondern ab wann du tariflich eingruppiert warst. Erkundige dich am besten mal, warum du erst ab 01.01.2020 das Entgelt nach EG 9a bekommen hast, obwohl du bereits seit dem 01.12.2019 an der Schule bist. Oder hast du eine Mitteilung erhalten, dass dir erst ab dem 01.01.20 eine höherwertige Tätigkeit übertragen wurde?
Die neue Entgeltgruppe S8b ist richtig, die Stufe 2 aber nur, wenn du aus EG 9a übergeleitet wurdest. Wenn du dagegen aus EG 8 übergeleitet würdest und erst nach der Überleitung höhergruppiert wurdest, steht dir die Stufe 3 zu, siehe Spids Beitrag dazu.