Ich glaube ich wurde Anfang des Jahres falsch eingestuft

Begonnen von a3ffchen89, 29.09.2020 20:57

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Spid

Das kann sie leicht erreichen, indem sie der Tätigkeitsänderung zum 01.01.20 zustimmt - und ansonsten nicht, was den AG vor größere Probleme stellt als die TE. Die kündigt einfach und läßt sich von einem Bezirksamt desselben AG in S8b/3 einstellen.

Es bedarf keiner Rechtsprechung und es kann eine solche auch noch nicht geben, angesichts der Bestimmung des Zeitpunkts der Überleitung kann man leicht jene zur zeitlichen Abfolge Stufenaufstieg und Höhergruppierung heranziehen - die Rechtslage dazu habe ich bereits dargelegt.

Isie

Na ja, es ist schließlich  nicht die erste tarifliche Überleitung, also kann  diese Situation schon öfter aufgetreten sein. Die Rechtsprechung zur Reihenfolge Stufenaufstieg und Höhergruppierung kenne ich.

Spid

Dann kennst Du ja die Ausführungen zur Vorzeitigkeit des Stufenaufstiegs und Nachzeitigkeit der Höhergruppierung durch die Bestimmung des Ereigniszeitpunkts.

Isie

Wortwörtlich so nicht, aber sinngemäß. Falls die TE die Ausführungen wortwörtlich benötigt, wird sie sich sicherlich melden und vertrauensvoll an dich wenden.