Präzisieren ist gut... das hat mit der ursprünglichen Fragestellung überhaupt nichts zu tun. Wenn der Lehrgang mit einer Prüfung abschließt, die nicht zur Berechtigung führt, sich Verwaltungsfachwirt zu nennen, ist das unbeachtlich. Maßgeblich ist nur, daß er mit einer Prüfung abschließt.