Durch die Regelung soll vermutlich lediglich zum Ausdruck gebracht werden, dass es nicht ausreicht, seine Zeit abzusitzen. Vielmehr ist es erforderlich, den Lehrgang auch erfolgreich zu bestehen, was üblicherweise durch das erfolgreiche Ablegen einer Abschlussprüfung nachgewiesen wird.
In Berlin ist es nun anscheinend so, dass der Lehrgang nicht automatisch durch eine Prüfung abgeschlossen wird, sondern diese Prüfung optional ist. Gleichzeitig wird mit der Prüfung der Abschluss als Verwaltungsfachwirt erlangt. In dem Fall scheint es dann tatsächlich so zu sein, dass man die Voraussetzungen der Ausbildungs- und Prüfungspflicht in erst dann erfüllt, wenn man Verwaltungsfachwirt ist, weil man auf diesem Weg überhaupt erst die Möglichkeit hat, eine Prüfung abzulegen.