Hallo,
ist ein Arbeitgeber im öffentlichen Dienst verpflichtet, einem Anfragenden externe Stellenausschreibungen zur Verfügung zu stellen, deren Bewerbungsfrist bereits abgelaufen sind und bei denen evtl. sogar schon das Stellenbesetzungsverfahren abgeschlossen ist?
Falls ja, woraus leiten sich diese Ansprüche ab?
Danke.
LG