Schwangerschaftsvorsorge während Arbeitszeit

Begonnen von JuSa, 25.09.2020 09:57

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Spid

Das wäre nur dann der Fall, wenn die Arbeitsleistung im beschriebenen Umfang zwingend zu leisten wäre. Diese Prämisse widerspricht aber den Ausführungen der TE selbst.

WasDennNun

Alles Richtig, aber wenn man da der AN*in  :o nicht entgegen kommt, wird sie schnell sich unwohl fühlen und an solchen Tagen AU sein, wegen des Stresses.

Spid

Das mag sein. Man sieht sich aber öfters. Erst im Juni habe ich die interne Bewerbung eines AN ungelesen im Mülleimer entsorgt, weil er 2014 in engem Zusammenhang eines versagten Tages Freistellung drei Tage lang nach eigener Erklärung arbeitsunfähig erkrankt war. So jemand empfiehlt sich einfach nicht für eine höhere Position.

Wdd3

Prinzipiell ist das richtig allerdings differenziere ich. Eine Schwangere wird von mit größt möglichen Respekt und Entgegenkommen behandelt. Aber das betrifft dann wieder den Schutz von Menschenleben und die damit zusammenhängenden Emotionen von denen du nichts verstehst.
Bessere Arbeitsplätze vergebe ich auch intern nur an geeignete AN. Der Betriebsrat besteht allerdings darauf das interne Bewerbungen bei gleicher Qualifikation berücksichtigt werden. Daher lasse ich solche Gespräche i.d.R von meinem Stellvertreter durchführen und  währenddessen schon mal die Absage versenden.

Isie

Wenn ein Vorsorge-Arzttermin zu Minusstunden führt, die nur ausnahmsweise geduldet werden und umgehend nachgearbeitet werden müssen, ist m. E. die Situation gegeben, dass eine Freistellung von der Arbeit erfolgen muss. Es kann nicht sein, dass jemand mit einer festen Arbeitszeit die Freistellung bekommt und die Zeit nicht nacharbeiten muss und jemand mit Gleitzeit sie an einem anderen Tag nacharbeiten muss. Das Entscheidende ist für mich, dass die Zeit nicht am selben Tag nachgearbeitet werden kann.

Spid

Warum sollte das entscheidend sein? Und wie soll von einer nicht existierenden Verpflichtung freigestellt werden?

Isie

Mit Gleitzeit ist man flexibler und kann Vorsorgetermine wahrscheinlich leichter außerhalb der Arbeitszeit wahrnehmen als jemand mit fester Arbeitszeit, zumindest wenn diese mit Praxisöffnungszeiten übereinstimmt. Wenn eine Schwangere, für die Gleitzeit gilt, den Vorsorgetermin zu einer Zeit wahrnehmen muss, in der sie normalerweise arbeiten muss, um ihre Sollzeit zu erfüllen, und diese trotz Nacharbeiten am selben Tag nicht erfüllen könnte, würde sie gegenüber einer Schwangeren mit festen Arbeitszeiten benachteiligt, die von der Arbeit freigestellt werden muss, ohne die Arbeitszeit nachholen zu müssen.

Spid

Und diese Benachteiligung ist rechtlich unbeachtlich - zumal ohnehin weder erkennbar ist, wo jetzt überhaupt die Möglichkeit einer Freistellung in Ermangelung einer Arbeitspflicht, von der freigestellt werden könnte, bestünde, noch sich erschließt, inwiefern auf einen (Arbeits-)Tag abzustellen sei.

ike

Risikoschwangerschaft?
Für den Tag des Arztbesiches Krankmeldung einreichen oder sich die ganze Zeit krankschreiben lassen.
Ggf. auch kurzfristig Teilzeit beantragen (nicht so gut wegen späterer Ansprüche während Mutterschaftsurlaub oder wie das heißt!?)