Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Regelung Stundenkonto Krankheit
thebiba:
Hallo.
Ich hätte in einer Woche von Dienstag bis einschließlich Sonntag arbeiten müssen.
Ab Donnerstag war ich dann bis einschließlich Dienstag der nächsten Woche krank.
Im Stundenprogramm gehen mir nun die Stunden für das Wochenende (inkl. Zuschläge) verloren, da das Programm das nicht kann. Mir fehlen also 16 Stunden. Nutzten hier das selbe Programm wie jeder bei der Stadt.
Dieses berücksichtigt Montag - Donnerstag 8,5 Stunden, Freitag 5 Stunden und am Wochenende frei.
Ich arbeite nach einem unregelmäßigen Dienstplan mit 8 Sollstunden, egal an welchem Wochentag.
Das kann doch so nicht passen?
Über eine Einschätzung würde ich mich freuen.
Grüße
Spid:
Das Zeiterfassungssystem ist unbeachtlich und berührt Deine Ansprüche gegen den AG in keinster Weise.
Sozialarbeiter:
--- Zitat von: thebiba am 02.10.2020 17:43 ---[...]Nutzten hier das selbe Programm wie jeder bei der Stadt.[...]
--- End quote ---
Bestimmt nicht wie bei jeder Stadt ;)
Wie Spid sagt, ist das egal. Das ist das Problem vom Programm des Arbeitgebers. Wenn das Programm nicht in der Lage den Sachverhalt korrekt wiederzugeben, muss das halt händisch korrigiert werden.
thebiba:
Jeder bei uns in der Stadt nutzt dieses Programm. (Bauhof, Wasserwerk, Kläranlage, .. Alle die keine digitale Zeiterfassung haben)
Meine Stunden werden aber auch nicht händisch korrigiert.
Aussage war, dass ich bei der nächsten Krankheit das ja vielleicht wieder ausgleiche. 🤷🏻♂️
Kann mir echt nicht vorstellen, dass das so passt.
Aber dann wird’s wohl so sein.
Grüße
Spid:
Inwiefern ließe sich aus den bisherigen Ausführungen schließen, daß das „so paßt“?
Den AG schriftlich unter Fristsetzung zur korrekten Entgeltfortzahlung auffordern und falls er dem nicht nachkommt, Klage beim zuständigen ArbG erheben.
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