Autor Thema: Personalratstätigkeit über die Freistellung hinaus  (Read 2677 times)

NichtDieMama

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Hallo Forum!

Ich lese schon einige Zeit mit und bin begeistert, wie fachkundig man hier Hilfe erhält. :) Ich habe einige Fragen:

Der Personalratsvorsitzende ist zeitweise von seiner Arbeit freigestellt. Nun kommt es immer wieder vor, dass er seine Freistellungszeit überschreitet. Das führt dann bei uns Mitarbeitern, die dann seine Arbeit erledigen müssen, zu Problemen. Aufgaben werden nicht termingerecht erledigt und wir müssen das ausbaden. Kann sich der Vorsitzende grundsätzlich selbst über die Freistellung hinaus befreien? Muss er diese Freistellung nicht absprechen und überhaupt: muss der Vorsitzende nicht darauf hinweisen, seine Arbeiten nicht termingerecht erledigen zu können? Vor geraumer Zeit ist eine Veranstaltung mit externen Gästen beinahe gescheitert. Er hatte seine wesentliche Aufgaben nicht erledigt und im Vorfeld nicht rückgemeldet, nicht fertig zu werden.

Wir haben ihn mehrfach darauf hingewiesen, nicht einfach abzuhauen und Aufgaben nicht zu erledigen. Er soll sich bei uns oder wenigstens beim Chef abmelden, damit der umplanen kann. Der Vorsitzende sieht dazu keinen Anlass. Er müsse sich nicht abmelden und entscheide selbst, wann er für den PR tätig werden muss. Wir sind eine kleine Abteilung mit 6 Kollegen und leiden alle unter den Umständen.


Das kann doch so nicht in Ordnung sein?

Grüße NichtDieMama

Isie

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Antw:Personalratstätigkeit über die Freistellung hinaus
« Antwort #1 am: 03.10.2020 11:36 »
Schau mal mit den Begriffen Personalratmitglied und Abmeldepflicht im Internet. Dort gibt es umfangreiche Ausführungen, wonach eine Abmeldepflicht beim Vorgesetzten besteht.

Wdd3

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Antw:Personalratstätigkeit über die Freistellung hinaus
« Antwort #2 am: 05.10.2020 11:00 »

Das kann doch so nicht in Ordnung sein?


Nein, das ist nicht in Ordnung. Der PR hat u. A. die Aufgabe für und nicht gegen euch zu arbeiten. Leider sehen viele nur die persönlichen Vorteile und vergessen darüber ihre Aufgaben. Aber sie befinden keinesfalls in einem rechtsfreiem Raum. Sie sind auch nicht selbst bestimmt, dafür müssen sie ein privates Unternehmen gründen.

Lars73

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Antw:Personalratstätigkeit über die Freistellung hinaus
« Antwort #3 am: 05.10.2020 11:14 »
Man muss sich abmelden und natürlich auch signalisieren wen  Dinge wegen der PR-Arbeit nicht fertig werden. Aber die PR-Arbeit ist nicht auf den Umfang der psuschalen Freistellung begrenzt.

Organisator

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Antw:Personalratstätigkeit über die Freistellung hinaus
« Antwort #4 am: 05.10.2020 11:26 »
Das ist aber ganz klar eine Führungsaufgabe. Wie rechtfertigt sich der Chef, dass eure Arbeit nicht vernünftig läuft?

NichtDieMama

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Antw:Personalratstätigkeit über die Freistellung hinaus
« Antwort #5 am: 05.10.2020 21:37 »
Hallo Forum!

Wir haben unseren Chef nicht immer gleich darüber informiert wenn der Kollege im Personalrat war. Wir wollen auch nicht als Petzen gelten sondern vorher fragen, was nun richtig ist. Der Kollege muss sich also abmelden, wenn er für den Personalrat arbeitet? Er tut das meistens auch in seinem Büro und nicht woanders.

Wer bestimmt denn darüber wann und wie viel für den PR gearbeitet werden kann oder muss?


Grüße NichtDiMama


egotrip

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Antw:Personalratstätigkeit über die Freistellung hinaus
« Antwort #6 am: 05.10.2020 21:59 »
Schau mal hier:

https://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/briefe_mitbestimmung/arbeitsversaeumnis.pdf


Das klärt eigentlich all deine Fragen

Organisator

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Antw:Personalratstätigkeit über die Freistellung hinaus
« Antwort #7 am: 06.10.2020 09:01 »
Hallo Forum!

Wir haben unseren Chef nicht immer gleich darüber informiert wenn der Kollege im Personalrat war. Wir wollen auch nicht als Petzen gelten sondern vorher fragen, was nun richtig ist. Der Kollege muss sich also abmelden, wenn er für den Personalrat arbeitet? Er tut das meistens auch in seinem Büro und nicht woanders.

Wer bestimmt denn darüber wann und wie viel für den PR gearbeitet werden kann oder muss?


Grüße NichtDiMama

Ich meine das eher umgekehrt. Euer Chef sorgt durch sein (Nicht-)Handeln dafür, dass ihr unter den Umständen leidet. Wie will er das ändern?

blondie

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Antw:Personalratstätigkeit über die Freistellung hinaus
« Antwort #8 am: 08.10.2020 08:18 »
Hallo Forum!


Wer bestimmt denn darüber wann und wie viel für den PR gearbeitet werden kann oder muss?


Grüße NichtDiMama

Das bestimmt er tatsächlich ganz alleine, da nur er und vielleicht noch sein Vertreter über alle Vorgänge informiert sind. Das kann auch nicht anders funktionieren.

Pseudonym

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Antw:Personalratstätigkeit über die Freistellung hinaus
« Antwort #9 am: 11.10.2020 21:05 »
Das bestimmt er tatsächlich ganz alleine, da nur er und vielleicht noch sein Vertreter über alle Vorgänge informiert sind. Das kann auch nicht anders funktionieren.

Also ich weiß ja nicht. Jemand kann gänzlich frei darüber entscheiden, übertragene Aufgaben einfach mit der Begründung nicht zu erledigen, im PR arbeiten zu müssen? Das ist doch ein Freifahrtschein für Nichtstuer.

Da fehlt mir die Phantasie für  :o


blondie

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Antw:Personalratstätigkeit über die Freistellung hinaus
« Antwort #10 am: 12.10.2020 07:26 »
Das würde ja voraussetzen, dass bei euch jemand Personalratsvorsitzender geworden ist, der ein "fauler" Kollege ist. In der Regel sieht das doch hoffentlich anders aus.
Meine Aussage ist aber so korrekt.