Autor Thema: Abgeschlossener Meister -- Entgeltgruppe 5  (Read 4266 times)

Wynchester

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Hallo, ich habe da eine kleine Frage und zwar habe ich meine Ausbildung zur Fachkraft 2017 abgeschlossen und als Fachkraft in dem selben Betrieb gearbeitet, dieser Betrieb bot mir dann eine Meisterausbildung an, wir handelten die Konditionen aus (Ich habe mich mit Teilkosten beteiligt) und ich schloss den Meister dieses Jahr ab.

Dann habe ich nun zum 1.10 meine Einarbeitung begonnen (Ich soll zukünftig einen Ingenieursposten übernehmen) dieser Ingenieur arbeitet mich zur Zeit ein, ich kann natürlich noch nicht viel übernehmen weil ich ebend noch lerne.
Ich frage mich allerdings trotzdem ob all das so in Ordnung ist das ich während der Einarbeitungszeit ebend die Entgeltgruppe 5 bekomme ab 1.4.21 soll ich dann die Entgeltgruppe 8 bekommen.


Hinzu kommt das es mündlich anders abgesprochen war, es hieß Einarbeitungsphase Entgeltgruppe 8 und nach der Einarbeitung 9a.


Spid

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Antw:Abgeschlossener Meister -- Entgeltgruppe 5
« Antwort #1 am: 03.10.2020 14:32 »
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Ohne hinreichende Angaben zur auszuübenden Tätigkeit kann nicht beurteilt werden, ob E5 zutreffend ist.

Wynchester

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Antw:Abgeschlossener Meister -- Entgeltgruppe 5
« Antwort #2 am: 03.10.2020 14:55 »
Es geht einzig und allein um die Frage, ob eine geringere Bezahlung während der Einarbeitung erlaubt ist, welche sich ausserhalb des Tarifvertrags bewegt, denn laut Tarifvertrag steht mir als Meister ja mindestens die 8 zu.

Die Stelle die ich zukünftig besetzen soll ist mit EG 11 beziffert, ich befinde mich in der Einarbeitung um ebend diese Stelle zu besetzen und bekomme dafür die EG 5

Spid

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Antw:Abgeschlossener Meister -- Entgeltgruppe 5
« Antwort #3 am: 03.10.2020 14:58 »
Dein grundlegender Irrtum besteht bereits darin, daß Dir als Meister mindestens E8 zustände. Auch Meister sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert - und aus der Eingruppierung ergibt sich der Entgeltanspruch.

Wynchester

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Antw:Abgeschlossener Meister -- Entgeltgruppe 5
« Antwort #4 am: 03.10.2020 15:02 »
Sagen sie es einfach wenn sie nicht in der Lage sind die Frage richtig zu beantworten.

Spid

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Antw:Abgeschlossener Meister -- Entgeltgruppe 5
« Antwort #5 am: 03.10.2020 15:07 »
Ich habe die Frage richtig beantwortet. Was fehlt, ist ein hinreichendes Verständnis der tariflichen Regelungen Deinerseits.

Amtsschimmel

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Antw:Abgeschlossener Meister -- Entgeltgruppe 5
« Antwort #6 am: 03.10.2020 15:20 »
Sagen sie es einfach wenn sie nicht in der Lage sind die Frage richtig zu beantworten.

Spid hat Recht, Sie haben die Tarifsystematik lediglich nicht einmal ansatzweise verstanden.
Ihre Eingruppierung hängt ausschließlich von den Tätigkeiten ab, die Ihnen übertragen werden. Ihr Abschluss ist da zunächst unbeachtlich. Oder andersherum: der Tarifvertrag garantiert Ihnen mit Ihrem Meister gar nichts, man könnte Sie auch als E2 einstellen.
Ihnen "steht" nichts zu. Das ist eben der grundlegende Irrtum, den Spid anspricht.

Wynchester

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Antw:Abgeschlossener Meister -- Entgeltgruppe 5
« Antwort #7 am: 03.10.2020 15:29 »
Trotz alledem hat mir keine Ihrer Antworten in irgendeiner Weise geholfen

Wynchester

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Antw:Abgeschlossener Meister -- Entgeltgruppe 5
« Antwort #8 am: 03.10.2020 15:31 »
Ich verabschiede mich, schönen Tag.

Sozialarbeiter

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Antw:Abgeschlossener Meister -- Entgeltgruppe 5
« Antwort #9 am: 03.10.2020 15:36 »
Was da dein Arbeitgeber treibt klingt dubios.

Die Eingruppierung und somit Vergütung richtet sich nach der Tätigkeit.. Zu deiner Tätigkeit und einer etwaigen Eingruppierung lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Urteil bilden, da die Tätigkeit von dir noch nicht beschrieben ist. Ob man gerade eingearbeitet wird oder nicht, ändert aber grundsätzlich nichts an der Tätigkeit und ist für die Eingruppierung also eigentlich nicht relevant . Dafür gibt es ja auch die Stufen, so dass man zu Beginn weniger verdient.

Wenn du eine Tätigkeit seit 01.10. Übertragen bekommen hast und ausführst die einer E11 entspricht, solltest du auch entsprechend vergütet werden.

Das drum herum, was den Ausbildungsgrad und Einarbeitung oder nicht betrifft, ist hierfür völlig unbeachtlich.

Es gibt Ausnahmen, die dann in der Entgeltordnung aber auch entsprechend so beschrieben sind. Dort kannst du auch nachlesen welche Tätigkeit zu welcher Eingruppierung führt.

Vielleicht ein Beispiel, um das zu verdeutlichen: Wenn ich einen Doktor Din Physik habe und eine Hausmeistertätigkeit ausführe, die einer E 5 entspricht, dann werde ich nach E5 vergütet.
Wenn ich Mal eine Ausbildung zum Gärtner abgeschlossen habe und mittlerweile nun aber eine IT Tätigkeit ausführe, die einer E10 entspricht ausführe, werde ich nach E10 bezahlt.
Mail-Aktion zur TV-L Tarifrunde:
Solidarisch zeigen und die Verantwortlichen in Hamburg via Mail auffordern auf eine bessere Bezahlung hinzuwirken: https://wastunfuerhamburg.de/

Ich empfehle den Thread zur Hamburg Zulage unter der Rubik Allgemeines, den ich seit 1-2 Jahren stetig füttere.

Spid

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Antw:Abgeschlossener Meister -- Entgeltgruppe 5
« Antwort #10 am: 03.10.2020 15:47 »
Da der TE sich überhaupt nicht zur auszuübenden Tätigkeit eingelassen hat, ist die Annahme, ihm sei "eine Tätigkeit seit 01.10. Übertragen [...] die einer E11 entspricht" sehr weit hergeholt. Es ist zudem weder ungewöhnlich noch zu beanstanden, zunächst - eben für die Dauer einer Einarbeitung - Tätigkeiten einer geringeren Wertigkeit zu übertragen. Zudem ist zumindest imTVÖD nicht davon auszugehen, daß der TE in E11 eingruppiert sei, wenn er eine Ingenieurstätigkeit auszuüben hätte, die die Tätigkeitsmerkmale der E11 erfüllte.

JahrhundertwerkTVÖD

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Antw:Abgeschlossener Meister -- Entgeltgruppe 5
« Antwort #11 am: 03.10.2020 18:49 »
Ich bezweifle dass der "frischgebackene" Meister, nun Ingenieurtätigkeiten durchführen kann.
Ist schon toll, so von sich überzeugt zu sein.

Letztens hat ein Professor, seine Praktikantin gebeten ihm den Kaffee aus der Küche zu holen.
Jahrelang ging er selbst seinen Kaffee holen, nun hat er diese Tätigkeit übertragen.
Vermutlich steht der Praktikantin nun ein Professor Gehalt zu.
 

Wdd3

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Antw:Abgeschlossener Meister -- Entgeltgruppe 5
« Antwort #12 am: 05.10.2020 10:13 »
Die Frage ist doch ob der Ingenieur entsprechende Tätigkeiten ausgeführt hat. Womöglich war der Gartenbauingenieur fürs Rasenmähen zuständig? Dann würde auch der "Meister" mir E5 sehr hoch eingruppiert.