Nein, die Entgeltordnung bezieht sich an der jeweiligen Stelle der Entgeltordnung auf das tarifliche Merkmal, das sie festlegt. So spielt bspw. bei den allg. Tätigkeitsmerkmalen bis zur E9c Verantwortung überhaupt keine Rolle, obwohl sich Tätigkeiten in den darunterliegenden Entgeltgruppen auch erheblich hinsichtlich der Verantwortung unterscheiden, spielt das hinsichtlich der Wertigkeit keine Rolle.