Autor Thema: Dienstbefreiung  (Read 2065 times)

Energy

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Dienstbefreiung
« am: 03.10.2020 21:39 »
Hallo,

ich möchte mich für mehrere Monate bzw. auf erst einmal unbestimmte Zeit vom Dienst befreien lassen (meine Begründung: bei uns gilt ab sofort eine Maskenpflicht im Haus und aus gesundheitlichen Gründen kann ich keinen Mundschutz tragen; u.a. liegt eine Behinderung im Gesicht vor und das amtliche Schreiben befindet sich auch in meiner Personalakte; mein Hausarzt weigert sich ein Attest auszustellen, da er für niemanden eins ausstellen wird).

Ich habe sehr viele Überstunden und noch knapp 20 Tage Urlaub. Mein Plan ist es die kompletten Ü-Std. am Stück abzubauen, dann den Urlaub zu nehmen und mich anschließend unentgeltlich beurlauben zu lassen.

Steht mir eigentlich der ganze Jahresurlaub zu, wenn ich nicht mehr den ganzen November und Dezember arbeiten gehen würde? Wie sieht es mit der Jahressonderzahlung aus? Bekomme ich diese trotzdem (wenn auch anteilig bis Nov.) oder habe ich darauf keinen Anspruch?

Ich bin übrigens ein ganz normaler Angestellter (VKA).

clarion

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Antw:Dienstbefreiung
« Antwort #1 am: 04.10.2020 08:54 »
Ihr habt doch sicher einen Betriebsarzt und ein Schwerbehindertenvertretung. Diese würde ich wegen der Befreiung  vom MNS ansprechen.

Jahressonderzahlung erhalten die Personen,  die zum 1.12. beschäftigt und nicht unbezahlt beurlaubt sind.


Britta2

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Antw:Dienstbefreiung
« Antwort #2 am: 04.10.2020 11:21 »
@Energy:  hast Du nicht die Möglichkeit zu Homeoffice und ist die komplette Freistellung Deine einzige Möglichkeit?
Ich hab jetzt selbst erst auch lernen müssen, dass selbst ausgestellte Atteste von Hausärzten vom AG nicht anerkannt werden. Dafür bin ich mit meinem vom Hausarzt ausgestellten Attest zum Betriebsarzt gegangen und aus dem Staunen kaum rausgekommen. Der Betriebsarzt formulierte sein zusätzliches Attest auf der Grundlage der Bescheinigung vom Hausarzt. In Deutschland haben wir nunmal Bürokratie  (als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme).
Euer Betriebsarzt kennt den Arbeitsplatz - verweise auf die Daten in Deiner Personalakte.