Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Eingruppierung Datenschutzbeauftragter
Egon12:
Hallo Miteinander,
wie ist ein Datenschutzbeauftragter einer Bundesbehörde mit mehr als 500 Beschäftigten in Vollzeit einzugruppieren.
Spid:
Niemand ist einzugruppieren. TB sind eingruppiert - und zwar entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit. "Datenschutzbeauftragter" ist ein wertloser Begriffscontainer, der keinen hinreichenden Aufschluß auf die auszuübende Tätigkeit bietet.
Egon12:
Entschuldige Spid, hier muss ich dir allerdings widersprechen, der Datenschutzbeauftragte ist kein Begriffscontainer.
Rechte und Pflichten sind gesetzlich definiert, sowohl in der EU DSGVO als auch im BDSG (für den Bund) dazu kommen diverse Spezialgesetze und Verordnungen.
Ferner wurde das Aufgabenspektrum von diversen Landesdatenschutzbeauftragten und dem BfDI näher beschrieben.
Spid:
Und die Beschreibung von Rechten und Pflichten wäre jetzt inwiefern von Bedeutung für die auszuübende Tätigkeit? Oder die rechtlich unbeachtliche Beschreibung von Aufgabenspektren?
WasDennNun:
Wenn z.B. deine Tätigkeiten die strategische Ausrichtung der IT Landschaft in Bezug der DSGVO beinhaltet, dann kann man eine E13-E14 durchaus als Eingruppierung ansehen.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
Go to full version