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Experten Gefragt ! Urlaubsberechnung Wechselschicht + 6 Tage Woche

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Gustl:

--- Zitat von: Spid am 04.10.2020 18:23 ---Das sind also 29 Arbeitstage in 44 Tagen. Das bleibt hinter 5 Arbeitstagen in 7 Tagen zurück. Rechnerisch komme ich auf 28 Tage Erholungsurlaub.

--- End quote ---

Nein, Du hast mit 29 Schichten (≠ Tagen) gerechnet und dabei unberücksichtigt gelassen, dass sich die zweite Nachtschicht (ebenso wie die erste, aber das ist irrelevant) über zwei Kalendertage erstreckt.
Der erste Tag nach der 2. Nachtschicht ist nicht dienstfrei, es wird gearbeitet. Anhand der Angaben des Fragestellers ergäbe sich also beispielsweise (Uhrzeiten fiktiv):

5.10.: 21:00 bis 24:00
6.10.: 00:00 bis 06:00, 21:00 bis 24:00
7.10.: 00:00 bis 06:00
8.10.: frei
9.10.: frei
10.10.: 06:00 bis 14:00
usw.

§ 26 TVöD stellt auf "Tage pro Kalenderwoche" ab, nicht auf Schichten. Folglich muss der Fragesteller natürlich auch drei Tage Urlaub nehmen, um vom 5. bis zum 7. Oktober arbeitsfrei zu haben.

Spid:
Der TVÖD stellt nicht auf Kalendertage ab, weshalb der Einwand fehlgeht. Siehe auch hier: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114303.msg177934.html#msg177934

Gustl:
Selbstverständlich stellt der TVöD auf "Tage in der Kalenderwoche" ab. Zum Beleg des Gegenteils müsstest Du schon mehr bringen als die Referenzierung von selbstverfassten, unbelegten Forenbeiträgen.

Laut ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist zur Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags zunächst vom Tarifwortlaut auszugehen, soweit dieser eindeutig ist. Die Phrase "Tage in der Kalenderwoche" ist eindeutig, sie hat -- wie Du weißt -- ein höchstrichterlich bestätigtes Auslegungsergebnis gefunden, demzufolge die dergestalt beschriebene tarifliche Norm auf "Tage" bzw. "Arbeitstage" abstellt, nicht aber auf Schichten. Die Anzahl der Urlaubstage korreliert mit der Anzahl der Kalendertage, an denen Arbeitspflicht besteht, ein anderslautender Wille der Tarifvertragsparteien ist nicht erkennbar.

Spid:
Tage sind nicht Kalendertage und Arbeitstage haben mit Kalendertagen überhaupt nichts zu tun. Verlinkte Beiträge solltest Du lesen und verstehen - einschließlich der Referenzen. Das im Beitrag referenzierte Urteil des 9. Senats nimmt Bezug auf die Rechtsprechung des 10. Senats, die für den hier inredestehenden Tarifwortlaut einschlägig ist, der der 9. Senat ausdrücklich nicht widerspricht und die schlicht ausführt, was ich ausführte.

Greeko:
Also?

Ich verstehe nur Bahnhof 😂

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