Autor Thema: Verhandlungsspielraum bei Neueinstellung  (Read 19423 times)

Cosi2810

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Antw:Verhandlungsspielraum bei Neueinstellung
« Antwort #15 am: 08.10.2020 13:55 »
Habt ihr die Stufe beim Vorstellungsgespräch verhandelt oder war es fix ?

WasDennNun

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Antw:Verhandlungsspielraum bei Neueinstellung
« Antwort #16 am: 08.10.2020 14:46 »
Habt ihr die Stufe beim Vorstellungsgespräch verhandelt oder war es fix ?
Fix ist nix
Möglich ist alles
Wo und wann, wenn nicht im Vorstellungsgespräch, will man es ansprechen?
Wenn den AV unterschreibt ist es zu spät.

Wenn du nicht sagst: Ich möchte Stufe x sonst muss ich es mir überlegen, wird der AG dir nur die Stufe geben, die er dir geben muss!

Spid

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Antw:Verhandlungsspielraum bei Neueinstellung
« Antwort #17 am: 08.10.2020 14:51 »
Wer bei uns die Stufe nicht verhandelt, erhält lediglich die Stufe, auf die er aufgrund der tariflichen Regelungen einen Rechtsanspruch hat.

Cosi2810

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Antw:Verhandlungsspielraum bei Neueinstellung
« Antwort #18 am: 08.10.2020 15:12 »
OK danke, dann ist die Stufe also Verhandlungssache.
Wie sieht es normalerweise mit der Entgeltgruppe aus ? Lässt sich das auch verhandeln ?

Schokobon

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Antw:Verhandlungsspielraum bei Neueinstellung
« Antwort #19 am: 08.10.2020 15:13 »
Normalerweise nein.

RsQ

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Antw:Verhandlungsspielraum bei Neueinstellung
« Antwort #20 am: 08.10.2020 15:41 »
Wo und wann, wenn nicht im Vorstellungsgespräch, will man es ansprechen?
Wenn den AV unterschreibt ist es zu spät.

Na ... dazwischen! Ich habe den Eindruck, dass ein "Feilschen" um die Stufe im VG nicht immer gern gesehen wird. Warum nicht damit ansetzen, sofern man die Zusage bekommt und es um die Formalien geht? Das ist doch auch noch vor der Unterschrift ...

reisensburg

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Antw:Verhandlungsspielraum bei Neueinstellung
« Antwort #21 am: 08.10.2020 15:41 »
Mir ist man verhandlungstechnisch sowohl bei der Gruppe als auch bei der Stufe entgegengekommen Meiner Erfahrung nach ist also beides nicht in stein gemeißelt.

WasDennNun

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Antw:Verhandlungsspielraum bei Neueinstellung
« Antwort #22 am: 08.10.2020 18:32 »
Wo und wann, wenn nicht im Vorstellungsgespräch, will man es ansprechen?
Wenn den AV unterschreibt ist es zu spät.

Na ... dazwischen! Ich habe den Eindruck, dass ein "Feilschen" um die Stufe im VG nicht immer gern gesehen wird. Warum nicht damit ansetzen, sofern man die Zusage bekommt und es um die Formalien geht? Das ist doch auch noch vor der Unterschrift ...
Und hast du mit dieser Taktik Erfolg?
Wenn einer auf die Frage im VG: Würden sie auch mit Stufe 1,2,3 kommen? mit Ja antwortet und dann dem Sachbearbeiter damit konfrontiert: Will aber förderliche Zeiten anerkannt bekommen....., dann sagt da schnell der Referatsleiter: Was sagt denn der zweite?
Wenn man jedoch ein echter Wunschkandidat ist, bzw. nicht von der Stelle abhängig, dann redet man im VG darüber.

Alternative: Man sagt offen, dass man bereit ist mit Stufe 1,2,3 anzufangen und man aber erwartet, dass man nach x Monaten darüber redet, ob man die Zulage nach 16.5 bekommt.

reisensburg

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Antw:Verhandlungsspielraum bei Neueinstellung
« Antwort #23 am: 08.10.2020 20:14 »
Mir hatte man im (zweiten) Vorstellungsgespräch zunächst mitgeteilt, dass meine mitgebrachten Voraussetzungen für eine Eingruppierung in die höchstmögliche Gruppe nicht ausreichen würden.
Ich habe dann in diesem Gespräch trotzdem verhandelt/argumentiert und dabei doch sowohl die höchstmögliche Gruppe als auch Stufe 6 aushandeln können.

Schokobon

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Antw:Verhandlungsspielraum bei Neueinstellung
« Antwort #24 am: 08.10.2020 21:19 »
Wenn du meinem Behördenchef, der noch höchstpersönlich Einstellungen vornimmt, mit Stufengeschwätz kommst bist sofort weg vom Fenster.
Als alter Beamter jenseits der 55 blickt der gar nicht was du von dem willst.
Da würde niemals eine belastbare Aussage rauskommen.

Was aber nicht bedeutet, dass man nicht nach der Entscheidung (für dich) noch nachkobern könnte...

Unknown

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Antw:Verhandlungsspielraum bei Neueinstellung
« Antwort #25 am: 08.10.2020 21:51 »
Wenn du meinem Behördenchef, der noch höchstpersönlich Einstellungen vornimmt, mit Stufengeschwätz kommst bist sofort weg vom Fenster.
Als alter Beamter jenseits der 55 blickt der gar nicht was du von dem willst.
Da würde niemals eine belastbare Aussage rauskommen.
Schlimm genug das solche Beamte dann noch die Entscheidung treffen wer eingestellt wird oder nicht.

Tagelöhner

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Antw:Verhandlungsspielraum bei Neueinstellung
« Antwort #26 am: 09.10.2020 08:15 »
So ist das nun mal allgemein in Behördenapparaten. Die allermeisten dortigen Entscheidungsträger mit Personalverantwortung bzw. Mittelhoheit sind im Beamtenverhältnis, mindestens im gehobenen Dienst oder sogar im höheren Dienst.

Und wer dieses System durchlaufen hat, ist meist von engen Gedankenkorridoren geprägt und möchte die erlebten "Nachteile" seines Systems (Laufbahnprinzip, Haushaltszwänge aufgrund des Stellenplanes, frustrierendes Beurteilungssystem), die er selber am eigenen Leib erfahren durfte, dann auf das tarifliche System bzw. tariflich Beschäftigte anwenden.

Wahrlich oft genug erlebt, da hilft auch alles diskutieren nichts.

WasDennNun

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Antw:Verhandlungsspielraum bei Neueinstellung
« Antwort #27 am: 09.10.2020 09:08 »
Wenn du meinem Behördenchef, der noch höchstpersönlich Einstellungen vornimmt, mit Stufengeschwätz kommst bist sofort weg vom Fenster.
Als alter Beamter jenseits der 55 blickt der gar nicht was du von dem willst.
Da würde niemals eine belastbare Aussage rauskommen.
Schlimm genug das solche Beamte dann noch die Entscheidung treffen wer eingestellt wird oder nicht.
Unsere Leitung hat es unter meiner Anleitung jetzt verstanden und agiert dementsprechend jetzt anders.
Von daher gibt es auch alte Beamter jenseits der 55 die das blicken können, sind ja nicht alle doof.

Lars73

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Antw:Verhandlungsspielraum bei Neueinstellung
« Antwort #28 am: 09.10.2020 09:21 »
Man muss ja beim Vorstellungsgespräch nicht über die Stufe verhandeln. Aber man kann und sollte fragen ob die Gestaltungsspielräume zur Stufenzuordnung genutzt werden. Wenn nicht sollte man überlegen ob man die Stelle trotzdem noch in Betracht zieht. Die eigentliche Verhandlung kann dann im Kontext des Einstellungsangebotes erfolgen.

Hinsichtlich Eingruppierung. Spielraum besteht dann, wenn in der Ausschreibung bis XY steht. Aber dann eben nur bis zu XY oder weniger... Spielraum kann auch bestehen, wenn es um Voraussetzungen in der Person geht. Bei privatrechtlich organisierten Arbeitgebern und bei unprofessionellen Arbeitgebern.
In dem Fall muss man noch beachten, dass bei Verhandlungen über die Entgeltgruppe gleich das Signal gibt, dass man weg ist wenn man was besseres findet. Dieses Problem sehen Arbeitgeber bei überqualifizierten Bewerbern sowieso. Nichts spricht dagegen nach einiger Zeit zu schauen welche Entwicklungsmöglichkeiten beim Arbeitgeber bestehen. Wenn man seinen Job gut macht ist man vielleicht bereit später höherwertige Tätigkeiten zu übertragen.

Cosi2810

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Antw:Verhandlungsspielraum bei Neueinstellung
« Antwort #29 am: 09.10.2020 11:46 »
So nun hatte ich also das Vorstellungsgespräch und habe versucht zu verhandeln.
Eine Höhergruppierung stand bei der Stelle nicht zur Debatte. Also habe argumentiert und verhandelt um zumindest eine Stufe höher zu bekommen. Die Personalverantwortliche hat dann ziemlich rumgedruckst und sich nicht festgelegt.
Sie wollen nun, dass ich bis Montag ihnen Feedback zur Stelle gebe und dazu, ob ich mit der Gruppe 4 die Stelle nehmen würde.
Keine Ahnung wie viele Mitbewerber es gibt und ob sie mir entgegenkommen können und wollen.