Autor Thema: Verhandlungsspielraum bei Neueinstellung  (Read 19430 times)

marco.berlin

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Antw:Verhandlungsspielraum bei Neueinstellung
« Antwort #30 am: 13.10.2020 17:58 »
Zumindest hast du es angesprochen und versucht. Gerade erst erlebt, dass im Gespräch nichts gesagt wurde, auch nicht im Nachgang und als dann der Arbeitsvertrag vorab zur Kenntnis gegeben wurde, wurde abgelehnt, weil man keine höhere Stufe angeboten bekommen hat... Hätte man ja noch drüber sprechen können, nur, es kann einem nur geholfen werden, wenn man das Gespräch auch sucht.

jenskreidler

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Antw:Verhandlungsspielraum bei Neueinstellung
« Antwort #31 am: 13.10.2020 23:50 »
Hallo Cosi,

schau dass Du nicht unter Stufe 5 eingestellt wirst, allermindestens. Argumentiere, dass Du den Master hast (mind. E11 möglich) und (glaube ich) derzeit ja auch im Status Quo in Lohn und Brot stehst.
Ich hab's im Gefühl, dass da noch etwas geht.

Lars73

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Antw:Verhandlungsspielraum bei Neueinstellung
« Antwort #32 am: 14.10.2020 07:07 »
Was hat der Master mit E11 zu tun?

Argumentiere über deine Berufserfahrung. Willst du den Job unbedingt? Dann ist es schwer. Wenn du bereit bist das Risiko einzugehen den Job nicht zu bekommen. Besteht auf die Stufe. Wenn der Arbeitgeber nicht springt musst du ggf. weiter suchen. Voraussetzung für die Verhandlung ist eben, dass man für weniger nicht kommt.

WasDennNun

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Antw:Verhandlungsspielraum bei Neueinstellung
« Antwort #33 am: 14.10.2020 08:15 »
dass Du den Master hast (mind. E11 möglich) und (glaube ich) derzeit ja auch im Status Quo in Lohn und Brot stehst.
Meines Wissens nach ist Master Tätigkeit mindestens E13.
Hat aber keine Relevanz, wenn man sie nicht übertragenen bekommt.

Ich würde a) klar sagen dass man mehr Stufen will.
b) Die Stelle trotzdem annehmen, wenn man unbedingt die Stelle möchtest
c) nach der Probezeit wegen einer Zulage nach §16.5. fragen
d) weitersuchen und die neuen Angebote/Vorstellungsgespräche vorlegen um c) Nachdruck zu verleihen
e) wenn sich was besseres ergibt, dann halt wechseln, wenn nicht dann auch gut.

Cosi2810

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Antw:Verhandlungsspielraum bei Neueinstellung
« Antwort #34 am: 14.10.2020 09:12 »
Im Vorstellungsgespräch hat die Personalerin zumindest was die Gruppe angeht ganz klar gesagt, dass es sich um eine E11 Stelle handelt.
Ich habe es zumindest angesprochen und auch ganz klar gesagt, dass ich die Stufe 5 möchte. Es ist gut möglich, dass ich mich damit ins Aus befördert habe. Wer weiß wer sich noch alles auf diese Stelle beworben hat ...
Die Stelle ist auch nicht mein Traumjob. Aber es wäre eine Möglichkeit erst mal einen sicheren Job zu haben (bei dem ich Familie und Beruf vereinbaren könnte) und ich würde dann nach einiger Zeit versuchen intern zu wechseln. 
In der freien Wirtschaft Vollzeit mit 2 Kindern und langem Anfahrtsweg zu arbeiten ist nicht einfach.
In meinem aktuellen Job in der E-Commerce Branche wurde meine Abteilung von heute auf morgen ohne Vorwarnung geschlossen  :-\

jenskreidler

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Antw:Verhandlungsspielraum bei Neueinstellung
« Antwort #35 am: 14.10.2020 21:15 »
Wenn ich das richtig lese, dann sind sie ja schon mal von E10 auf E11, Stufe 4 gegangen. Immerhin, je nach persönlicher Lage und ob sie unbefristet ist, kannst Du damit ja schon mal "arbeiten" und einen guten Hafen betreten für alles was in Zukunft ja auch kommen mag.