Autor Thema: Verlängerung der 6 monatigen Probezeit bei Höhergruppierung wegen Corona?  (Read 9441 times)

Secator

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Guten Morgen liebe Kolleginnen und Kollegen,

seit 01.01.2020 sitze ich auf einer EG11 Stelle bei einer großen Stadtverwaltung bei der ich bereits 2002 meine Ausbildung als Fachangestellter für Bürokommunikation absolviert habe. Da ich innerhalb der Stadtverwaltung meine Dienststelle nach einem Bewerbungsverfahren gewechselt und von E10 auf o.g. E11 Stelle aufgestiegen bin, wurde die üblicherweise im TVÖD angewendete 6-monatige Probezeit festgelegt.

Allgemein bekannt kam ja dann im März die große Coronawelle bei der es zu großen Einschränkungen im alltäglichen Dienstbetrieb auf den Ämtern kam. Aus diesem Grund wurde bei meiner Stadtverwaltung eine Dienstanweisung erlassen, die die Freistellung der Mitarbeitenden für die Kinderbetreuung vorsieht, sofern coronabedint die Kindergärten, Schulen usw.. geschlossen haben und eine anderweitige Betreuung nicht möglich ist. Zu diesem Zeitpunkt war mein Frau schwer erkrankt im Krankenhaus und die komplette Betreuung meiner 3 Kinder (alle unter 10 Jahre alt) musste durch mich erfolgen da ich keine andere Betreuungsmöglichkeit hatte. Dies hat zur Folge das ich somit von 6 Monaten ca. die Hälfte Sonderurlaub/Dienstbefreiung gem. unsere Dienstanweisung für Corona hatte und somit nicht im Dienst war.

Offiziell wäre die Probezeit mit Ablauf 31.08.2020 abgelaufen. Im Anschluss daran habe ich eigentlich mit dem Septembergehalt mit meiner neuen EG11 gerechnet. Nun ist es aber so, das der Abteilungsleiter der Meinung ist, die Probezeit müsste verlängert werden bis Dezember 2020. Ist es denn korrekt das aufgrund der o.g. Fehlzeiten die Probezeit länger als 6 Monate laufen darf und mir bis dahin auch die Höhergruppierung versagt wird?

Es gab keine Gespräche, keine Beurteilung, sondern es wurde einfach nichts getan. Nur durch mein Aktivwerden jetzt, habe ich erfahren das man mir die Probezeit verlängern will. Da ich mit diese Situation nicht einverstanden bin und man mir den Corona-Ausfall aus meiner Sicht nicht anlasten kann, wie kann ich mich dagegen wehren?

Danke vorab für die Hilfe und Unterstützung!
Viele Grüße
Secator

Lars73

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Der TVöD sieht bei Höhergrupierung grundsätzlich keine Probezeit vor.  Soweit die Aufgaben dauerhaft übertragen sind und Anforderung in der Person erfüllt sind besteht Andpruch auf E11. Wenn die Aufgaben nicht oder nicht dauerhaft übertragen wurden nicht.

Kaiser80

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Da ich innerhalb der Stadtverwaltung meine Dienststelle nach einem Bewerbungsverfahren gewechselt und von E10 auf o.g. E11 Stelle aufgestiegen bin, wurde die üblicherweise im TVÖD angewendete 6-monatige Probezeit festgelegt.

Kannes  sein, dass der SV nicht richtig wiedergegeben ist?
1. Wurden die Aufgaben dauerhaft übertragen oder nicht?
2.Handelt es sich um "Führung auf Probe"?
3.Handelt es sich um "Vorübergehende Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit"?
4.Tut zwar nicht wirklich was zur Sache, aber gab es nicht sowas wie Notbetreuung???

Secator

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Der TVöD sieht bei Höhergrupierung grundsätzlich keine Probezeit vor.  Soweit die Aufgaben dauerhaft übertragen sind und Anforderung in der Person erfüllt sind besteht Andpruch auf E11. Wenn die Aufgaben nicht oder nicht dauerhaft übertragen wurden nicht.

Genau das lese ich eigentlich auch aus dem  § 2 Abs. 4 TVöD raus, aber ich bin kein Personaler und kenne mich nicht so aus.


Da ich innerhalb der Stadtverwaltung meine Dienststelle nach einem Bewerbungsverfahren gewechselt und von E10 auf o.g. E11 Stelle aufgestiegen bin, wurde die üblicherweise im TVÖD angewendete 6-monatige Probezeit festgelegt.

Kannes  sein, dass der SV nicht richtig wiedergegeben ist?
1. Wurden die Aufgaben dauerhaft übertragen oder nicht?
2.Handelt es sich um "Führung auf Probe"?
3.Handelt es sich um "Vorübergehende Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit"?
4.Tut zwar nicht wirklich was zur Sache, aber gab es nicht sowas wie Notbetreuung???

1. Wie erfolgt die Übertragung? Schriftlich habe ich nichts bekommen!
2. Keine Führungsposition! Normaler SB
3. Nein, ich bin von einer E10 auf eine E11 Stelle gewechselt.
4. Notbetreuung gab es während der Zeit ja, aber nur für systemrelevante Berufe (Polizei, Feuerwehr, Ärzte....)

Wenn ihr noch mehr Fragen zum SV habt, nur her damit, ich beantworte sie euch gerne.

Danke schonmal für die schnellen Antworten, damit habe ich nicht gerechnet  ;)

Viele Grüße
Secator

Kaiser80

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zu 1. Kacke! Mündlich immer Kacke!!! Wie will man nun nachweisen, dass die Aufgaben rechtswirksam und dauerhaft übertragen wurden???

Ansonsten gild dass von Lars73 vorgebrachte.


Secator

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Gerade einen Rückruf vom PR bekommen, die Prüfen auch gerade ob die Probezeit um den Zeitraum des Corona Sonderurlaubs für die Kinderbetreuung verlängert werden darf. Man geht aber davon aus das es rechtens ist da ich für die 3 Monate Abwesenheit nicht beurteilt werden kann. Nachvollziehbar für mich aber trotzdem kann ich mir nicht vorstellen das es möglich ist. Wie gesagt es gab eine Dienstanweisung die die Befreiung während der Coronophase klar geregelt hat.

Die letzte Übertragung einer Stelle aufgrund Höhergruppierung von E8 auf damals E10 ist schon so lange her das ich mich nicht mehr erinnern kann wie das damals auf dem Amt lief. Keine Ahnung ob ich damals ein Schriftstück erhalten habe oder nicht. Aktuell habe ich nur das Schreiben über den Wechsel zum 01.02.2020 auf das andere Amt.


Badener

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Dass der PR sich damit beschäftigt ob eine Verlängerung der "Probezeit" möglich ist, zeigt dessen Unfähigkeit. Da du innerhalb des gleichen AG die Stelle gewechselt hast, besteht für den AG keine Möglichkeit eine Probezeit nach § 2 TVöD.

Secator

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Dass der PR sich damit beschäftigt ob eine Verlängerung der "Probezeit" möglich ist, zeigt dessen Unfähigkeit. Da du innerhalb des gleichen AG die Stelle gewechselt hast, besteht für den AG keine Möglichkeit eine Probezeit nach § 2 TVöD.

Hallo Badener,

danke für deinen Beitrag, bei mir in dieser großen Stadt Verwaltung in Hessen sind 6 Monate wohl Standard. bei Stellenwechsel mit Höhergruppierung. Würde mich wundern wenn das unrecht wäre und bisher noch niemand geklagt hat. Das hätte man sicher mitbekommen.

Nur noch mal zur Verdeutlichung: Ich arbeite seit 2002 innerhalb einer großen hessichen Stadtverwaltung mit mehreren Ämtern. Nun habe ich innerhalb der Stadtverwaltung von meinem bisherigen Amt mit E10 Bewertung zu einem anderen Amt innerhalb der gleichen Stadtverwaltung auf eine E11 Stelle gewechselt.

Danke nochmal an alle für die Hilfe!

Gruß
Secator

Texter

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Grundsätzlich kann eine Tätigkeit vorübergehend zur Erprobung übertragen werden.
Das hat aber nichts mit der Probezeit aus § 2 TVöD zu tun.

Erhälst du aktuell ein Zulage zur EG 11?

Badener

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Vermute man überträgt die höherwertigen Tätigkeiten erst nach 6 Monaten und nutzt dies als "Probezeit".

Kaiser80

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danke für deinen Beitrag, bei mir in dieser großen Stadt Verwaltung in Hessen sind 6 Monate wohl Standard. bei Stellenwechsel mit Höhergruppierung. Würde mich wundern wenn das unrecht wäre und bisher noch niemand geklagt hat. Das hätte man sicher mitbekommen.

Hilft dir konkret ja nicht weiter, aber leider leider ist sowas (gerade bei Kommunalvewaltungen) immer noch Usus.
"Und wer sich wehrt, der wird bei uns nix mehr..." Also wird 6 Monate "Dreck gefressen"...


Spid

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Wir halten also fest: es geht nicht um eine - üblicherweise ohnehin wirkungslose - Probezeit. Eine andere auszuübende Tätigkeit wurde weder nur vorübergehend noch nicht nur vorübergehend übertragen. Tarifrechtlich ist also nichts relevantes geschehen. Ansonsten gilt: wenn man es mit sich machen läßt...

Secator

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Grundsätzlich kann eine Tätigkeit vorübergehend zur Erprobung übertragen werden.
Das hat aber nichts mit der Probezeit aus § 2 TVöD zu tun.

Erhälst du aktuell ein Zulage zur EG 11?

Hi,

danke für deinen Beitrag. Ich erhalte keine Zulage für vorübergehend höherwertige Tätigkeiten! Über eine "Erprobungszeit" wurde ebenfalls nicht gesprochen. Wichtig nochmal, es ist eine SB Stelle keine Führungsposition.

Secator

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Wir halten also fest: es geht nicht um eine - üblicherweise ohnehin wirkungslose - Probezeit. Eine andere auszuübende Tätigkeit wurde weder nur vorübergehend noch nicht nur vorübergehend übertragen. Tarifrechtlich ist also nichts relevantes geschehen. Ansonsten gilt: wenn man es mit sich machen läßt...

Genau weil ich es nämlich "....nicht mit mir machen lassen will..." will ich tätig werden.  8)

Spid

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Du hast es doch schon mit Dir machen lassen.