Autor Thema: Verlängerung der 6 monatigen Probezeit bei Höhergruppierung wegen Corona?  (Read 9434 times)

Organisator

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Verstehe ich das richtig:

Du hast dich auf eine E 11 - Stelle beworben
Du wurdest genommen
Dir wurde gesagt, dass du die neuen Aufgaben erstmal probeweise für 6 Monate übernehmen sollst
Du hast nichts schriftliches (z.B. Aufgabenübertragung dauerhaft oder befristet) dazu bekommen

Dazu noch die Bonusfrage - Wer hat dir gesagt, dass du die Aufgaben übernehmen sollst und welche Funktion hat dieses Person?

Secator

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Du hast es doch schon mit Dir machen lassen.

Ja klar, aufgrund Gutglaubens und Unwissenheit. Jetzt heißt es wohl ums Recht kämpfen!

Spid

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Welches Recht? Dir ist nichts übertragen worden, also gibt es auch keinen Anspruch.

Secator

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Verstehe ich das richtig:

Du hast dich auf eine E 11 - Stelle beworben
Du wurdest genommen
Dir wurde gesagt, dass du die neuen Aufgaben erstmal probeweise für 6 Monate übernehmen sollst
Du hast nichts schriftliches (z.B. Aufgabenübertragung dauerhaft oder befristet) dazu bekommen

Dazu noch die Bonusfrage - Wer hat dir gesagt, dass du die Aufgaben übernehmen sollst und welche Funktion hat dieses Person?

Ja ich habe mich auf eine E11 beworben und wurde nach Bewerbungsverfahren genommen mit Wechsel der Dienststelle zum 01.01.2020.
Nein mir wurde nicht gesagt das ich die Aufgaben Probeweise für 6 Monate übernehme. Innerhalb dieser hessischen Stadtverwaltung ist der normale Weg so, ab Wechselzeitpunkt nach max. 6 Monate erfolgte die Höhergruppierung. Bisher gab das auch noch nie Probleme, jetzt das erste Mal...

Spid

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Grundsätzlich gibt es keinen Anspruch darauf, daß einem eine höherwertige Tätigkeit übertragen wird. Eine Tätigkeit, die nicht übertragen wurde, muß man allerdings auch nicht ausüben.

Bastel

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Aber einen neuen Arbeitsvertrag hast du auch nicht oder? Hast du überhaupt irgend etwas schriftliches?

Spidersangel

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Also nach Verwaltungsvorschrift Dhwdsisg (Das haben wir doch schon immer so gemacht).

Ist nur leider im Geltungsbereich des TVÖD nullkommanull aussagekräftig.
Solange Du aber keine schriftliche Übertragung irgendwelcher Tätigkeiten von einer hierzu berechtigten Person erhalten hast...........hilft Dir das leider vor Gericht auch nicht weiter.

Organisator

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Ja ich habe mich auf eine E11 beworben und wurde nach Bewerbungsverfahren genommen mit Wechsel der Dienststelle zum 01.01.2020.

Was hast du mit welchem Inhalt dazu schriftlich bekommen?

Secator

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Grundsätzlich gibt es keinen Anspruch darauf, daß einem eine höherwertige Tätigkeit übertragen wird. Eine Tätigkeit, die nicht übertragen wurde, muß man allerdings auch nicht ausüben.

Sofern diese Übertragung nur schriftlich erfolgen kann und nicht mit Dienstantritt und praktischer Übernahme der Aufgaben, muss ich nochmal in meinen Unterlagen schauen was ich bekommen habe. Parallel dazu werde ich noch mal Einsicht in meine Personalakte beantragen, evtl. findet sich ja da eine Schreiben a´la Stellenübertragung.

Aber einen neuen Arbeitsvertrag hast du auch nicht oder? Hast du überhaupt irgend etwas schriftliches?


Einen neuen Arbeitsvertrag gibt es nicht weil ich einen Vertrag mit der Stadtverwaltung (übergeordnet) habe und nicht mit dem jeweiligen Amt.

Also nach Verwaltungsvorschrift Dhwdsisg (Das haben wir doch schon immer so gemacht).

Ist nur leider im Geltungsbereich des TVÖD nullkommanull aussagekräftig.
Solange Du aber keine schriftliche Übertragung irgendwelcher Tätigkeiten von einer hierzu berechtigten Person erhalten hast...........hilft Dir das leider vor Gericht auch nicht weiter.

Ich sag mal vorsichtig ja so wie ich es als Beschäftiger die letzten Jahre mitbekommen habe. Bin wie gesagt nicht aus dem Personalbereich, merke aber das die SB´s da leider auch unsicher sind mit Ihrem Wissen.

Ich schaue nochmal zu Hause in meinen Unterlagen was ich alles bekommen habe.

Danke noch mal an Alle für Eure hilfreichen Beiträge!

Beste Grüße
Secator

Secator

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Ja ich habe mich auf eine E11 beworben und wurde nach Bewerbungsverfahren genommen mit Wechsel der Dienststelle zum 01.01.2020.

Was hast du mit welchem Inhalt dazu schriftlich bekommen?

Schaue ich heute Mittag nach Dienstschluss in meinen Unterlagen nach, was genau ich bekommen habe.

Spid

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Ein neuer schriftlicher Arbeitsvertrag ist auch nicht erforderlich. Auch Stellen sind tariflich unbeachtlich. Maßgeblich ist die auszuübende Tätigkeit. Wurde Dir keine andere auszuübende Tätigkeit durch den AG - nicht subalternes Führungspersonal, sondern jemand, der namens des AG Arbeitsverträge schließen darf - nur vorübergehend oder nicht nur vorübergehend übertragen, hast Du erstens nicht gemacht, was der AG Dir aufgetragen hat, und zweitens eine höherwertige Tätigkeit für lau ausgeübt.

Kaiser80

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Und Land auf Land ab passiert dies leider (an)dauernd... mal Unwissenheit, mal Absicht und ich weiss gar nicht was ich schlimmer finden soll

Secator

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Hallo Zusammen,

also ich habe nochmal geschaut, ich habe eine schriftliche Stellenübertragung zum 01.01.2020. In dieser Stellenübertragung steht ergänzend folgender Passus drin:

"...mit Wirkung vom 01.01.2020 übertragen wir Ihnen die Stelle E11...."

"In Ihrer derzeitigen Eingruppierung nach E10 tritt vorerst keine Änderung ein. Sie werden ab dem 01.01.2020 im Rahmen Ihrer Einarbeitung und Bewährung für 6 Monate auf Erprobung mit Aufgaben nach E11 betraut. nach erfolgreicher Erprobungszeit erhalten Sie dann rückwirkend zum 01.01.2020 das Entgelt der E11..."

Als ich die Stellenübertragung mit einer ca. 6 Monate älteren eines Kollegen verglichen habe, haben wir festgestellt das in seiner der zweite Passus mit der Erprobungszeit vollkommen fehlt. Meine Frage jetzt, ist er o.g. Passus belastbar oder rechtlich nach TVÖD korrekt? Es ist ein SB keine Führungskräfte Stelle, daher greift §31 TVÖD meiner Meinung nach nicht.

Danke für Eure Antworten!

Beste Grüße
Secator


Spid

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Der AG handelt tarifwidrig - entweder aus Unfähigkeit oder weil er Dich betrügen möchte. Beides sollte Anlaß geben, sich einen anderen AG zu suchen.

Saggse

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"In Ihrer derzeitigen Eingruppierung nach E10 tritt vorerst keine Änderung ein. Sie werden ab dem 01.01.2020 im Rahmen Ihrer Einarbeitung und Bewährung für 6 Monate auf Erprobung mit Aufgaben nach E11 betraut. nach erfolgreicher Erprobungszeit erhalten Sie dann rückwirkend zum 01.01.2020 das Entgelt der E11..."
Spannendes Konstrukt. Keine Ahnung, ob das rechtlich "sauber" ist (vermutlich nicht), aber mir fällt auf, dass das Entgelt rückwirkend gezahlt werden soll. Spricht also irgendwas dagegen, einfach abzuwarten, ob man die "Probezeit" übersteht und dann das Geld kriegt? Wenn man es nicht kriegt, kann man sich ja immer noch streiten...