Autor Thema: Verlängerung der 6 monatigen Probezeit bei Höhergruppierung wegen Corona?  (Read 9748 times)

Spid

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Der 01.07. ist ein Zeitpunkt, der in der Vergangenheit liegt.

Secator

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Der 01.07. ist ein Zeitpunkt, der in der Vergangenheit liegt.

"In Ihrer derzeitigen Eingruppierung nach E10 tritt vorerst keine Änderung ein. Sie werden ab dem 01.01.2020 im Rahmen Ihrer Einarbeitung und Bewährung für 6 Monate auf Erprobung mit Aufgaben nach E11 betraut. nach erfolgreicher Erprobungszeit erhalten Sie dann rückwirkend zum 01.01.2020 das Entgelt der E11..."
Spannendes Konstrukt. Keine Ahnung, ob das rechtlich "sauber" ist (vermutlich nicht), aber mir fällt auf, dass das Entgelt rückwirkend gezahlt werden soll. Spricht also irgendwas dagegen, einfach abzuwarten, ob man die "Probezeit" übersteht und dann das Geld kriegt? Wenn man es nicht kriegt, kann man sich ja immer noch streiten...

Wie gesagt, ich habe schon den TVÖD hoch und runter gelesen, ich finde nichts worauf sich dieser Passus stützt.

Kaiser80

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Eben. Wird ja langsam zur 3-fach Verarsche durch den AG!

Wenn am 01.01. übertragen, dann endete die illegale(Verarsche 1) Probezeit am 30.06./01.07. und nicht am 31.08.(Verarsche 2) wie ursprünglich geschildert, und soll jetzt noch illegal verlängert werden (Verarsche 3).

Auf §37 sei dann auch mal an dieser Stelle verwiesen.

Secator

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Eben. Wird ja langsam zur 3-fach Verarsche durch den AG!

Wenn am 01.01. übertragen, dann endete die illegale(Verarsche 1) Probezeit am 30.06./01.07. und nicht am 31.08.(Verarsche 2) wie ursprünglich geschildert, und soll jetzt noch illegal verlängert werden (Verarsche 3).

Auf §37 sei dann auch mal an dieser Stelle verwiesen.

Ich bin ganz bei dir und den §37 habe ich jetzt auch im Hinterkopf. Gibt es für den AG denn keine legale Möglichkeit diese "Erprobungszeit" zu verlängern?

Alternativ habe ich schon überlegt den Spieß umzudrehen und mir praktisch vom AG erklären zu lassen worauf er sich bei seiner Formulierung stützt, mit der Bitte um Nachweiserbringung damit ich das nachlesen/nachvollziehen kann.




Saggse

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Wie gesagt, ich habe schon den TVÖD hoch und runter gelesen, ich finde nichts worauf sich dieser Passus stützt.
Wenn Spid sagt, dass das tarifwidrig ist, dann kann man guten Gewissens davon ausgehen, dass das stimmt, und das erklärt dann auch, warum man im TVÖD nichts dazu findet.

Ich bin da eher der Pragmatiker und sehe, dass sich der Arbeitgeber da schriftlich festgelegt hat, das EG11-Entgelt bei "bestandener Probezeit" rückwirkend zu bezahlen. Abgesehen von dem guten Gefühl, was man möglicherweise entwickeln könnte, nachdem man seinen Arbeitgeber in Grund und Boden geklagt hat, sehe ich jetzt keine unmittelbaren Einbußen, das Verstreichen der "verlängerten Probezeit" einfach mal abzuwarten und zu sehen, was dann passiert. (Ich unterstelle, dass grundsätzlich der Wunsch besteht, entgegen Spids Empfehlung weiter für den AG tätig zu sein - vorzugsweise mit Tätigkeiten, die zu einer Eingruppierung in EG11 führen - und dass davon auszugehen ist, dass man die "Probezeit" auch bei einer Verlängerung "übersteht".)

Kaiser80

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Alles schön und gut mit dem pragmatischen Ansatz; je nach Umstand würde ich gaaaanz vllt auch so handeln...

Als nächstes wird in der PA dann im Lohnabrechnungsprogramm zum Zeitpunkt x das Kontrollfeld E10 ggen E11 ausgetauscht und y Monate nachgezahlt. Ich freue mich jatzt schon auf die Nachfrage des TE zur Stufe bzw. Stufenlaufzeit... Da wird doch garantiert erneut versagt oder verarscht

Spid

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Eben. Wird ja langsam zur 3-fach Verarsche durch den AG!

Wenn am 01.01. übertragen, dann endete die illegale(Verarsche 1) Probezeit am 30.06./01.07. und nicht am 31.08.(Verarsche 2) wie ursprünglich geschildert, und soll jetzt noch illegal verlängert werden (Verarsche 3).

Auf §37 sei dann auch mal an dieser Stelle verwiesen.

Ich bin ganz bei dir und den §37 habe ich jetzt auch im Hinterkopf. Gibt es für den AG denn keine legale Möglichkeit diese "Erprobungszeit" zu verlängern?

Alternativ habe ich schon überlegt den Spieß umzudrehen und mir praktisch vom AG erklären zu lassen worauf er sich bei seiner Formulierung stützt, mit der Bitte um Nachweiserbringung damit ich das nachlesen/nachvollziehen kann.

Er hat ja schon keine legale Möglichkeit für die Erprobungszeit gewählt - damit fängt es ja an. Es gibt klare tarifliche Regelungen dazu, der AG hat sich dazu entschieden, keine davon anzuwenden und tarifwidrig das unabhängig vom Erfolg zustehende höhere Entgelt von eben diesem abhängig zu machen - möglicherweise um dieses zunächst einzusparen. Das ist ein eingetretener Vermögensschaden zu Deinen Lasten - und erfüllt die objektiven TBM des Betrugs. Tritt der Wille zum Einsparen hinzu, ist auch das subjektive TBM erfüllt. Du könntest also mit einer Strafanzeige leicht veranlassen, daß Polizei und Staatsanwaltschaft Akten und Computer aus dem Rathaus tragen.

Saggse

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Du könntest also mit einer Strafanzeige leicht veranlassen, daß Polizei und Staatsanwaltschaft Akten und Computer aus dem Rathaus tragen.
Vorausgesetzt, der Staatsanwalt, auf dessen Tisch das landet, hat bissel mehr Plan als der Arbeitgeber... ;-)

shenja

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Mal ganz davon ab, dass das tatsächlich nicht korrekt gelaufen ist, könnte ich mir vorstellen, dass der AG das trotzdem durchzieht und wenn jetzt dagegen beim AG vorgegangen wird, wird er die neue Probezeit nicht bestehen. Es bliebe dann tatsächlich nur der Klageweg der doch relativ lang ist.
Begucken muss er sich bei seinem AG dann auch nix mehr. Das ist doch das große Problem im öD. Ich könnte da Romane drüber schreiben.

Spid

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Welche "neue Probezeit"?

Saggse

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Mal ganz davon ab, dass das tatsächlich nicht korrekt gelaufen ist, könnte ich mir vorstellen, dass der AG das trotzdem durchzieht und wenn jetzt dagegen beim AG vorgegangen wird, wird er die neue Probezeit nicht bestehen. Es bliebe dann tatsächlich nur der Klageweg der doch relativ lang ist.
Begucken muss er sich bei seinem AG dann auch nix mehr. Das ist doch das große Problem im öD. Ich könnte da Romane drüber schreiben.
Die Klage dürfte der Arbeitgeber mit hoher Wahrscheinlichkeit "fressen", und im Anschluss an einen u.U. mehrjährigen Rechtsstreit hat man dann Tätigkeiten, die eine Stufe 11 begründen, das dazu gehörige Entgelt und einen sackigen Arbeitgeber. Ein wie auch immer geartetes "Zurückfallen" in EG10 dürfte nicht möglich sein.

shenja

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Naja, noch bekommt er ja kein EG 11 sondern EG 10 und wenn dann argumentiert wird, dass er sich nicht bewährt hat, dann guckt er in die Röhre. Hält er die Füße jetzt still, bekommt er zum Ende des Jahres alles nachgezahlt. Ich sage nicht, dass das richtig so ist. Aber so läuft es doch.

Sicherlich läuft es nur so, weil man es mit sich machen lässt, aber ich kenne keinen AG der so nachtragend ist wie der öD und die Selbstherrlichkeit eines Amtsleiters. 

Kaiser80

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Naja, noch bekommt er ja kein EG 11 sondern EG 10 und wenn dann argumentiert wird, dass er sich nicht bewährt hat, dann guckt er in die Röhre.
Ganz einfach: NEIN

Organisator

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Naja, noch bekommt er ja kein EG 11 sondern EG 10 und wenn dann argumentiert wird, dass er sich nicht bewährt hat, dann guckt er in die Röhre.

Laut Secator schon:

"...mit Wirkung vom 01.01.2020 übertragen wir Ihnen die Stelle E11...."

Somit gibt es überhaupt keinen Grund, sich zu bewähren. Eher einen Grund, den Arbeitgeber auf die Vorenthaltung von Entgelt hinzuweisen. Nachdrücklich!