Wie gesagt, ich habe schon den TVÖD hoch und runter gelesen, ich finde nichts worauf sich dieser Passus stützt.
Wenn Spid sagt, dass das tarifwidrig ist, dann kann man guten Gewissens davon ausgehen, dass das stimmt, und das erklärt dann auch, warum man im TVÖD nichts dazu findet.
Ich bin da eher der Pragmatiker und sehe, dass sich der Arbeitgeber da schriftlich festgelegt hat, das EG11-Entgelt bei "bestandener Probezeit"
rückwirkend zu bezahlen. Abgesehen von dem guten Gefühl, was man möglicherweise entwickeln könnte, nachdem man seinen Arbeitgeber in Grund und Boden geklagt hat, sehe ich jetzt keine unmittelbaren Einbußen, das Verstreichen der "verlängerten Probezeit" einfach mal abzuwarten und zu sehen, was dann passiert. (Ich unterstelle, dass grundsätzlich der Wunsch besteht, entgegen Spids Empfehlung weiter für den AG tätig zu sein - vorzugsweise mit Tätigkeiten, die zu einer Eingruppierung in EG11 führen - und dass davon auszugehen ist, dass man die "Probezeit" auch bei einer Verlängerung "übersteht".)