Grundsätzlich gibt es keinen Anspruch darauf, daß einem eine höherwertige Tätigkeit übertragen wird. Eine Tätigkeit, die nicht übertragen wurde, muß man allerdings auch nicht ausüben.
Sofern diese Übertragung nur schriftlich erfolgen kann und nicht mit Dienstantritt und praktischer Übernahme der Aufgaben, muss ich nochmal in meinen Unterlagen schauen was ich bekommen habe. Parallel dazu werde ich noch mal Einsicht in meine Personalakte beantragen, evtl. findet sich ja da eine Schreiben a´la Stellenübertragung.
Aber einen neuen Arbeitsvertrag hast du auch nicht oder? Hast du überhaupt irgend etwas schriftliches?
Einen neuen Arbeitsvertrag gibt es nicht weil ich einen Vertrag mit der Stadtverwaltung (übergeordnet) habe und nicht mit dem jeweiligen Amt.
Also nach Verwaltungsvorschrift Dhwdsisg (Das haben wir doch schon immer so gemacht).
Ist nur leider im Geltungsbereich des TVÖD nullkommanull aussagekräftig.
Solange Du aber keine schriftliche Übertragung irgendwelcher Tätigkeiten von einer hierzu berechtigten Person erhalten hast...........hilft Dir das leider vor Gericht auch nicht weiter.
Ich sag mal vorsichtig ja so wie ich es als Beschäftiger die letzten Jahre mitbekommen habe. Bin wie gesagt nicht aus dem Personalbereich, merke aber das die SB´s da leider auch unsicher sind mit Ihrem Wissen.
Ich schaue nochmal zu Hause in meinen Unterlagen was ich alles bekommen habe.
Danke noch mal an Alle für Eure hilfreichen Beiträge!
Beste Grüße
Secator