Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage zum Zusammenhang von Rufbereitschaft und Ruhezeit.
Ich arbeite in einer Autobahnmeisterei. Im Sommerdienst (vom 01.04. - 31.10.) arbeiten wir nach einem Schichtplan. In diesem Plan sind wöchentlich 3 Kollegen zur Rufbereitschaft eingeteilt. Die Rufbereitschaft beginnt täglich 15:00 Uhr und endet am Folgetag 06:30 Uhr. Am Wochenende und an Feiertagen wird zusätzlich zur Rufbereitschaft noch von 06:30 Uhr bis 15:00 Uhr gearbeitet.
Eine interne Regel besagt, dass in einer Bereitschaftswoche immer der Montag von 06:30 Uhr bis 15:00 Uhr dienstfrei ist sich ab 15:00 Uhr die Rufbereitschaft anschließt. Der Montag nach der Bereitschaftswoche ist ebenfalls dienstfrei.
1. Übersicht lt. Schichtplan:
Mo 06:30 - 15:00 = frei
15:00 - 06:30 = Rufbereitschaft
Die 06:30 - 15:00 = normale Arbeitszeit (8h)
15:00 - 06:30 = Rufbereitschaft
Mi 06:30 - 15:00 = normale Arbeitszeit (8h)
15:00 - 06:30 = Rufbereitschaft
Do 06:30 - 15:00 = normale Arbeitszeit (8h)
15:00 - 06:30 = Rufbereitschaft
Fr 06:30 - 15:00 = normale Arbeitszeit (8h)
15:00 - 06:30 = Rufbereitschaft
Sa 06:30 - 15:00 = normale Arbeitszeit (8h)
15:00 - 06:30 = Rufbereitschaft
So 06:30 - 15:00 = normale Arbeitszeit (8h)
15:00 - 06:30 = Rufbereitschaft
Mo 06:30 - 15:00 = frei
Unsere Wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40h. In der Bereitschaftswoche werden laut Schichtplan 48h gearbeitet (Dienstag – Sonntag)
Nun zu meinem Anliegen:
Am Samstag haben die Kollegen von 22:00 Uhr - 01:30 Uhr einen Einsatz in der Rufbereitschaft gehabt.
Laut §5 Arbeitszeitgesetz müssen 11h Ruhezeit nach dem Ende der der täglichen Arbeitszeit gewährt werden.
D.h. in diesem Fall Einhaltung Ruhezeit von 01:30 Uhr - 12:30 Uhr, danach schließt sich die normale regelmäßige Arbeitszeit an.
Da die Ruhezeit auf den Sonntag fällt und die wöchentliche Arbeitszeit schon am Samstag 15:00 Uhr erreicht ist, gibt es die Auffassung, dass die Stunden zur Einhaltung der Ruhezeit von 06.30 Uhr bis 12:30 Uhr nicht als Arbeitszeit zählen, sondern die Stunden am Sonntag als Mehrarbeit zu werten sind. Das bedeutet, die Kollegen bekommen die Stunden von dem Bereitschaftseinsatz von 22:00 - 01:30 Uhr (3,5 h -> gerundet auf 4 h) dann schließt sich die Ruhezeit an, von 01:30 Uhr bis 12:30 Uhr. Dieser Zeitraum wird mit 0 h angenommen. Ab 12:30 Uhr schließt sich die normale Arbeitszeit bis 15:00 Uhr an, welche mit 2,5 h abgerechnet wird.
2. Übersicht wie wirklich gearbeitet/abgerechnet wurde:
Sa 06:30 - 15:00 normale Arbeitszeit = 8 h
22:00 - 01:30 Einsatz in der Rufbereitschaft = 3,5 h (gerundet auf 4 h)
So 01:30 - 12:30 Einhaltung Ruhezeit = 11 h -> 0 h werden angerechnet
12:30 - 15:00 normale Arbeitszeit = 2,5 h
Ist es richtig, dass die Zeit am Sonntag zwischen 06:30 Uhr und 12:30 Uhr keine Berücksichtigung findet? Oder muss die Zeit der Einhaltung Ruhezeit miterfasst werden (siehe 3. Übersicht)?
3. Übersicht 2. Variante:
Sa 06:30 - 15:00 normale Arbeitszeit = 8 h
22:00 - 01:30 Einsatz in der Rufbereitschaft = 3,5 h (gerundet auf 4 h)
So 01:30 - 12:30 Einhaltung Ruhezeit = 11 h -> 6 h werden mit angerechnet von 06:30 - 12:30
12:30 - 15:00 normale Arbeitszeit = 2,5 h
Vielen Dank für eure Antworen.
Viele Grüße Robbie1985