1. Ist es richtig, dass die AU für den Karenztag rückwirkend bescheinigt werden muss?
Es kann/darf ein Arzt idR keine rückwirkende AU ausstellen.
Das stimmt so nicht. Ein Tag rückwirkend ist erlaubt. Gibt genug Fälle wo ein Arztbesuch am ersten Tag nicht möglich ist. Nur mehr als einen Tag rückwirkend ist nicht erlaubt.
So so,
doppelt falsch was du da sagst:
und was sagt der §5 Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie?
1Die Arbeitsunfähigkeit soll für eine vor der ersten ärztlichen Inanspruchnahme
liegende Zeit grundsätzlich nicht bescheinigt werden.
2Eine Rückdatierung des Beginns der
Arbeitsunfähigkeit auf einen vor dem Behandlungsbeginn liegenden Tag ist ebenso wie eine
rückwirkende Bescheinigung über das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit nur
ausnahmsweise und nur nach gewissenhafter Prüfung und in der Regel nur bis zu drei Tagen
zulässig.
Also in der Regel kann (weil er es nicht gewissenhaft Prüfen kann) und darf der Arzt das nicht.
Wenn ich z.B. an einem Mittwoch, an dem die Ärzte Mittags Schluss machen, Durchfall habe und auf Grund dessen nicht zum Arzt gehen kann, dann kann mich mein Arzt mit gutem Gewissen am nächsten Tag rückwirkend krank schreiben. Das es bis zu drei Tagen möglich ist, ist mir tatsächlich neu. Da hat mit bis jetzt jede Arzt etwas anderes erzählt.
Wenn er es in Ausnahmefällen machen darf, dann darf er es auch. Das es viele Ärzte gibt, die das nicht gewissenhaft prüfen, ist sicherlich eine Tatsache.
Wieso ein Arzt so etwas nicht gewissenhaft prüfen können sollte, ist mir ein Rätsel.
Wenn ich z.B. nicht zum Arzt gehen kann, weil ich starken Durchfall habe, dann muss ich den nächstmöglichen Tag für einen Arztbesuch nutzen. Das war bei mir nie ein Problem. habe auch noch von keinem Arzt gehört, der sich strikt weigert zumindest einen Tag rückwirkend krankzuschreiben.
Meine Ärzte haben mir mal erzählt, dass sie ärger mit der KK bekommen, wenn sie mehr als einen Tag rückwirkend krankschreiben.