Tja, wie vieles andere auch, wird dieses Thema leider von AG zu AG und auch von Arzt zu Arzt ganz unterschiedlich gehandhabt!
Ich hatte vor ungefähr 30 Jahren zum Beispiel mal richtig Trouble, weil ich mich mittwochmorgens aufgrund starker Bauchschmerzen telefonisch krankgemeldet habe, dann den Tag mit Wärmflasche im Bett verbracht habe, ebenso den nächsten Tag, weil es immer noch nicht besser war und dann am 3. Tag (Freitag) einen Krankenwagen gerufen habe, weil ich vor Schmerzen nicht mehr aufstehen konnte...
Im Krankenhaus wurde dann eine akute Blinddarmentzündung diagnostiziert, und ich wurde sofort operiert. Da ich Single war, hat niemand etwas davon mitbekommen und ich konnte erst am darauffolgenden Montagmorgen meinen Arbeitgeber (Arbeitsamt) informieren.
Vom Krankenhaus habe ich später eine Bestätigung über die Dauer der stationären Behandlung bekommen, aber für die 2 Tage davor hatte ich keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Und so etwas wie einen Hausarzt, der mir eventuell nachträglich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt hätte, hatte ich damals, mit Anfang 20, noch gar nicht.
Obwohl ich davon ausging, dass die am 3. Tag erfolgte Operation als Begründung ausreichend sein müsste, hat das Personalamt einen Mordsaufstand gemacht, bis hin zur Androhung einer Abmahnung und weiterer arbeitsrechtlicher Folgen sowie Kürzung des Gehaltes für die 2 Tage ohne Krankmeldung.
Tja, letztlich konnte der damalige Personalrat das Ganze dann glücklicher Weise zu meinen Gunsten regeln...
Andere AG sehen dieses Thema deutlich entspannter, und mein jetziger Hausarzt hat mich auch schon mal nachträglich für 1 oder sogar 2 Tage krankgeschrieben, wenn das erforderlich war.