Autor Thema: Vom Verwaltungsfachwirt zum Bachelor of Arts Public Management  (Read 4823 times)

Nicky

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Hallo,
Ich bin gerade dabei die Weiterbildung zur Verwaltungsfachwirtin zu machen.
Da ich dadurch aber keinen akademischen Grad erlangen kann, was in meiner Stadt meisten für höherwertige Stellen (ab EG 11 - mit dem Verwaltungsfachwirt ist in 90 % der Fälle bei EG 10 Schluss -) gefordert wird, möchte ich im Anschluss noch den Bachelor of Arts Public Management im Fernstudium absolvieren.

Hat damit jemand Erfahrungen oder Empfehlungen? Mir schwebt die IUBH vor. Hier wird allein die Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten mit fast einem Semester angerechnet. Inwieweit der Verwaltungsfachwirt angerechnet wird, erfahre ich erst, wenn ich damit fertig bin. Außerdem habe ich auch schon eine Weiterbildung zur Betriebswirtin (VWA) absolviert. Ich würde mich für die Hochschule entscheiden, die mir das meiste aus bereits erbrachten Leistungen anrechnet.

Mich hat der Ehrgeiz so stark gepackt, dass ich im Anschluss noch den Master Public Management in Kehl machen möchte.

Grüße Nicky

Spid

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Wie steht denn der AG zu „Anrechnungen“? Da in Berufsausbildungen und darauf aufbauenden Weiterbildungen vermittelte Kompetenzen und Inhalte aufgrund ihrer Andersartigkeit für ein Hochschulstudium wertlos sind - auch wenn der Zeitgeist das anders sieht - würde ich jemanden, der mehr als 30 CP seines Studiums durch so etwas „ersetzt“ hat, für einen Arbeitsplatz, für den ich jemanden mit Hochschulstudium möchte, grundsätzlich nicht in Erwägung ziehen.

Nicky

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Bei uns zählt "nur" der "Schein".

Dienstbeflissen

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Wie sollte der AG erfahren, wo ggf. Module angerechnet wurden? Lässt Dir doch nicht sämtliche Noten der einzelnen Fächer vorlegen?

Und warum sollte ein solche Anrechnung nicht genutzt werden, wenn es durch die jeweilige Hochschule angeboten wird?

Dienstbeflissen

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Hallo,
Ich bin gerade dabei die Weiterbildung zur Verwaltungsfachwirtin zu machen.
Da ich dadurch aber keinen akademischen Grad erlangen kann, was in meiner Stadt meisten für höherwertige Stellen (ab EG 11 - mit dem Verwaltungsfachwirt ist in 90 % der Fälle bei EG 10 Schluss -) gefordert wird, möchte ich im Anschluss noch den Bachelor of Arts Public Management im Fernstudium absolvieren.

Hat damit jemand Erfahrungen oder Empfehlungen? Mir schwebt die IUBH vor. Hier wird allein die Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten mit fast einem Semester angerechnet. Inwieweit der Verwaltungsfachwirt angerechnet wird, erfahre ich erst, wenn ich damit fertig bin. Außerdem habe ich auch schon eine Weiterbildung zur Betriebswirtin (VWA) absolviert. Ich würde mich für die Hochschule entscheiden, die mir das meiste aus bereits erbrachten Leistungen anrechnet.

Mich hat der Ehrgeiz so stark gepackt, dass ich im Anschluss noch den Master Public Management in Kehl machen möchte.

Grüße Nicky

Wie wäre es mit Bachelor of Laws online (99€/Monat) an der HFH. Da werden auch etwa 60CP angerechnet. Wenn du BWL studieren würdest wären es sogar um die 90CP.

Spid

  • Gast
Wie sollte der AG erfahren, wo ggf. Module angerechnet wurden? Lässt Dir doch nicht sämtliche Noten der einzelnen Fächer vorlegen?

Und warum sollte ein solche Anrechnung nicht genutzt werden, wenn es durch die jeweilige Hochschule angeboten wird?

ToR

Bloß weil etwas den Ansprüchen einer Hochschule genügt, muß es nicht meinen genügen. Die vergeben teils auch CP für „Flüchtlingshilfe“. Wie der TE zutreffend ausführt, ist ein Studium, bei dem mehr als 30 CP für „Leistungen“ nichtakademischer Natur angerechnet werden, nur Schein - und ansonsten wertlos, wenn man jemanden mit Hochschulstudium sucht.

Nicky

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Hauptsache Kehl oder Ludwigsburg nehmen mich für den berufsbegleitenden Master, auch mit angerechneten ECTS beim Bachelor. Das habe ich mal vorsichtshalber abgeklärt und dem ist so  :) ich werde den Bachelor Public Management an der IUBH machen :D

AndreasG

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Von der IUBH kann ich pers. nur abraten.

Die hat den Ruf sehr geringe Ansprüche zu stellen und bei zwei Firmen hier in der Gegend landen Bewerbungen von IUBH Absolventen laut deren Personalern grundsätzlich auf dem Stapel der zweiten Wahl.