Autor Thema: Überleitung E9k in E9a dann in S Tabelle (ich komm nicht mehr mit)  (Read 4563 times)

Schaladiundschalado

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Hallo liebes Forum und deren Mitglieder.

Gespannt lese ich nun seit Monaten mit und staune uber die Qualität wie man hier anderen Hilft. Hut ab

Da ich aber beim Lesen nicht komplett mitgekommen bin und einige Dinge nicht 100% verstehe habe ich nun eine oder mehrere Fragen

Meine frau Arbeitet seit fast 5 Jahren  in einer Förderschule in Sachsen als Pedagogische Unterrichts Fachkraft und wurde auf Grund von vorerfahrung im Kindergarten mit der Stufe E9k Stufe 2 eingestellt. In die Stufe 3 Wäre sie dann also ab dem 6. Jahr gekommen ?

Seit der letzten Tarifverhandlung ( wenn ich es richtig verstanden habe) wurde nun die kleine e9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten umgestellt auf die e9a (ich glaube diese Umstellung ist abgeschlossen oder ?) das Entgelt meiner Frau blieb annähernd gleich ... würde ich behaupten

Nun sollen alle (soweit ich es richtig verstanden habe)ab 1.2020 in die S Tabelle eingruppiert werden ... Diese Umstellung steht noch aus !?

Wann soll das denn abgeschlossen sein und in welche Gruppe und Stufe wird man da umgestellt ? Mit welcher Erhöhung oder Anpassung kann man nun rechnen ? Und wann wird das geschehen

Seht es mir nach wenn ich mich nicht so richtig auskenne aber ich gebe mein bestes denn meine frau will sich mit der ganzen sache nicht auseinander setzen. Das ist ihr zu kompliziert ...sie sagt das wird schon irgendwann umgestellt sein...nur ich bin der meinung das man schon kontrollieren sollte ob bei der umstellung alles stimmt oder mit rechten Dingen zugeht.

Bitte verbessert mich wenn ich hier etwas verdreht habe. Oder etwas nich richtig verstanden habe

Ihr würdet mir damit sehr helfen ... Viele vielen Dank im voraus

Spid

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Ja.

Nein, die Überleitung erfolgte zum 01.01.2020. Sie fand statt in S8b. Die Stufe läßt sich aus den gemachten Angaben nicht ermitteln, es bedürfte der Angabe, wann genau sie in E9/2 eingestellt worden war.

Sozialarbeiter

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[...]
Seht es mir nach wenn ich mich nicht so richtig auskenne aber ich gebe mein bestes denn meine frau will sich mit der ganzen sache nicht auseinander setzen. Das ist ihr zu kompliziert ...sie sagt das wird schon irgendwann umgestellt sein...nur ich bin der meinung das man schon kontrollieren sollte ob bei der umstellung alles stimmt oder mit rechten Dingen zugeht.

Wow.. Das perfekte Opfer für den Arbeitgeber, um ordentlich Geld zu sparen... Tariflich können nur bis zu 6 Monate rückwirkend zuviel oder zu wenig gezahltes Entgelt beansprucht bzw. gefordert werden. § 37 Ausschlussfrist im TV-L.

Also auch wenn deiner Frau ab 01.01.2020 die S8b zusteht, muss der Arbeitgeber seine Frau nicht rückwirkend vom 01.01.2020 so bezahlen, da dies ja schon mehr als sechs Monate her ist. Oder täusche ich mich da? Setz deine Frau mal auf den Pott...
Mail-Aktion zur TV-L Tarifrunde:
Solidarisch zeigen und die Verantwortlichen in Hamburg via Mail auffordern auf eine bessere Bezahlung hinzuwirken: https://wastunfuerhamburg.de/

Ich empfehle den Thread zur Hamburg Zulage unter der Rubik Allgemeines, den ich seit 1-2 Jahren stetig füttere.

Spid

  • Gast
Das ist zutreffend.

Schaladiundschalado

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Ok

Also danke erstmal für eure Antworten und eure Hilfe

nun zur klärung der Sache ich versuche mal alles dar zu legen was ich aktuell auf dem Lohnzettel sehen kann wenn ich noch was anderes dor ablesen kann dann sagt es mir...

Meine frau wurde am 18.01.2016 als Pädagogische unterichtsfachkraft für Mehrfach Schwerst Behinderte eingestellt.

Startete dann mit der E9 Stufe 2
(auf dem Lohnzettel steht bis Dezember 2019 Tar-Grp 9 Reg SNO Stf 2 )
ab Januar 2020 Steht dort jetzt 9a Stufe 03    <--- also doch E9a nicht E9b

Nettolohn bis Dez. 2003,44
Nettolohn seit Jan 2090,86

von einer Umstellung in die S Tabelle keine Spur.

Ist das nun so richtig ? wann erfolgt die Umstellung seit Januar 2020

sollte etwas nicht stimmen würde ich direkt eine e-mail an die zuständige Sachbearbeiterin Schreiben

Vielen vielen dank im voraus

Spid

  • Gast
Also ist sie seit dem 01.01.20 in S8b/3. Die Umstellung fand bereits statt. Der AG betrügt.

Isie

  • Gast
Die technische Umsetzung ist offensichtlich noch nicht erfolgt. Deine Frau sollte bei der Bezügestelle nachfragen, wann die technische Umsetzung erfolgt. Eine Anwendung der Ausschlussfrist durch den Arbeitgeber halte ich mit hoher Wahrscheinlichkeit für rechtsmissbräuchlich.

Spid

  • Gast
Nein, wäre sie nicht. Warum sollte das so sein? Deshalb ist er ja auch ein Betrüger.

Isie

  • Gast
Quatsch.
Wenn dem Arbeitgeber bewusst ist, dass er falsch zahlt, ist die Berufung auf die Ausschlussfrist unzulässige Rechtsausübung.

Spid

  • Gast
Nein, das ist Unfug - siehe auch Litschen im Haufe. Weder ein grob fahrlässiges oder gar bewusstes Hinwegsetzen über den Tarifvertrag noch ein Verschulden bei deliktischen Ansprüchen auf Schadensersatz macht die Berufung auf die Ausschlußfrist unwirksam. Es müßte Täuschung hinzutreten, der AG müßte also durch die Gehaltsmitteilung vortäuschen, richtig zu zahlen, es aber tatsächlich nicht tun. Das liegt hier aber eben gerade nicht vor.

Isie

  • Gast
Die Kommentierung von Litschen kenne ich nicht. In mir bekannten Kommentierungen zu § 70 BAT wird die Rechtsprechung des BAG zitiert. Ich halte wie gesagt die Wahrscheinlichkeit für hoch, dass die Berufung auf die Ausschlussfrist unzulässige Rechtsausübung wäre. Trotzdem wäre es ratsam, schriftlich Anspruch auf die Nachzahlung zu S8b/3 zu erheben. Aber zunächst würde ich nachfragen, wann mit der technischen Umsetzung zu rechnen ist.

Schaladiundschalado

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Also fasse ich mal zusammen

Umstellung von E9 2 auf E9A 3 waren netto ca. 87 Euro mehr (das war also richtig !?)

nun fehlt noch die Umstellung von E9A Stufe 3 auf S8b Stufe 3 

S8b Stufe 3 bedeutet dann laut Rechner also 2101.57 €   Bedeutes 24 Euro mehr seit Januar 2020

Isie

  • Gast
Hat deine Frau eine Entgeltgruppenzulage bekommen?

Schaladiundschalado

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Was ist das ? oder wo sehe ich das ?

also wie gesagt sie bekommt seit Januar 2090,86

Isie

  • Gast
Der Nettolohn ist zum Vergleichen nicht geeignet. Schau mal in der Gehaltsmitteilung nach dem Tabellenentgelt und ob dort noch eine Zulage steht.